Ansiedlung von Betrieben auf dem Gelände des Clean Tech Business Parkes

Drs. 2072/V

Die BVV möge beschließen:
Drs. 2072/V
Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Gelände des Clean Tech Business Parkes die Ansiedlung von solchen Betrieben zu unterbinden, die der “Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ” unterliegen (Seveso II Richtlinie).

Begründung:

Betriebe dieser Art führen in einer Stadt wie Berlin zu nicht beherrschbaren Risiken. Seit Seveso ist bekannt, dass es im Störfall noch bis in eine Entfernung von 6 Kilometern zu einer Verseuchung der Umwelt kommen kann.

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