ACTA – BündnisGrüne diskutieren über Abkommen gegen Produktpiraterie

Der größer werdende Widerstand gegen ACTA zeigt Wirkung. Nun wurde die Unterzeichnung durch Deutschland vorläufig ausgesetzt. Doch worum geht es in ACTA genau? Bündnis 90 / Die Grünen Marzahn-Hellersdorf bringen Licht ins Dunkel.

Konstantin von Notz (MdB) wird am 19. März 2012 ab 19.30 Uhr über das Abkommen gegen Produktpiraterie informieren. Im Anschluss soll mit allen interessierten diskutiert werden. Die Veranstaltung der bündnisgrünen Geschäftsstelle (Alt-Biesdorf 62, 12683 Berlin) statt. Alle Interessierten sind eingeladen sich mit uns zu informieren und Persektiven zu diskutieren.

Dem Titel nach geht es bei ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) um “Produktpiraterie und Markenpiraterie”. Im Zuge der Verhandlungen geriet aber auch der digi­tale Be­reich besonders in den Fokus. Während internationale Rechteverwerter ihre Interessen massiv in den Verhandlungsprozess einbringen konnten, blieben die Nutzerinnen und
Nutzer, zivilgesellschaftliche Akteure und Nicht-Regierungsorganisationen außen vor, genauso wie wichtige Schwellenländer.

Der Bundestag und das Europäische Parlament wurde nur unzureichend über die Verhandlun­gen in Kenntnis gesetzt. So erfuhr die Öffentlichkeit erst durch das wiederholte Leaken von Dokumenten, dass drasti­sche Rechtsverschär­fungen drohten. Die begleitenden Verhandlungsprotokolle wurden bis heute nicht veröffentlicht. ACTA war zwischenzeitlich ein
Sammelsurium der Kontroll- und Überwachungsinstrumente zur Durchsetzung von Urheber-, und Markenrechten. Durch anhal­tenden öffentlichen Protest wurde erreicht, dass die strittigsten Punkte aus früheren ACTA-Ent­würfen gestri­chen oder relativiert wurden:

* verpflichtende Netzsperren wurden verworfen,
* eine weitreichende Haftung für Internetserviceprovider wurde auf allgemeine Grundsätze reduziert.
* Die Regelungen zur Offenlegung der Daten von InternetnutzerInnen sind für Vertragsstaaten nicht zwingend, allerdings optional.
* Vertragsstaaten müssen ihren Zollbehörden keine Befugnis zur Durchsuchung des persönlichen Gepäcks von Reisenden oder ihrer persönlichen elektronischen Geräte einräumen.
* Patentverletzungen sind ebenfalls heraus genommen worden. Der Schutz von Markenrechten kann aber Auswirkungen auf die Versor­gung von Entwicklungsländern mit Generika haben, wenn diese unter geschützten Marken vertrieben werden.

Neben großen inhaltlichen Bedenken steht weiterhin die Verletzung von Grundrechten der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch das Abkommen im Raum. So könnte das Datenschutzgrundrecht durch mangelnde Standards verletzt sein.

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