Ergänzung der GO BVV in § 17 und/oder 21: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse ohne Dringlichkeit

0504/VII

Die BVV möge beschließen:

 

Die GO der BVV wird in § 17 und/oder 21 um folgenden Punkt ergänzt:

 

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu durch die BVV überwiesenen Drucksachen

werden auch nach dem Abgabetermin ohne Dringlichkeit in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BVV aufgenommen.

 

Begründung:

Es kam immer wieder vor, dass die Ausschüsse, die regulär nach dem Abgabetermin der Drucksachen für die BVV-Sitzung tagen, Beschlussempfehlungen zu Drucksachen, die bereits in vorhergehenden Sitzungen der BVV auf der Tagesordnung standen und überwiesen wurden, nur über Dringlichkeit in die folgende Sitzung der BVV bekommen.

Das bedeutet:

  1. eine Ungleichbehandlung der Ausschüsse.
  2. erschwert und verzögert diese Vorgehensweise eine zügige Bearbeitung.
  3. macht die Dringlichkeit nur Sinn, wenn tatsächlich eine bisher der BVV nicht bekannte Thematik kurzfristig auf die Tagesordnung der BVV soll, dies ist mit den Beschlussempfehlungen zu bekannten Drucksachen nicht gegeben.

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