Marzahn-Hellersdorf hilft – Fragen zur Notunterkunft für Flüchtlinge

Rafaela Kiene

Rafaela Kiene

Seit letztem Donnerstag findet sich auf der Startseite des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf unter der Rubrik “Notunterkunft” ein sogenanntes “FAQ – Frequently Asked Questions“. Hiermit sollen häufig gestellte Fragen zur Aufnahme von Flüchtlingen in unserem Bezirk beantwortet werden. Diese wurden von Polis, der “Bezirklichen Koordinierungsstelle für Demokratieentwicklung am Ort der Vielfalt Marzahn-Hellersdorf” gesammelt und nun den Bürger*innen des Bezirks zu Verfügung gestellt.

Fragen von Bündnis 90/ Die Grünen

Auch wir als Grüne haben bereits umfangreich Fragen gestellt, die seitens des “Landesamtes für Gesundheit und Soziales” sowie der zuständigen Stadträtin für Soziales beantwortet wurden. Diese könnt ihr in nicht veränderter Form hier lesen:

1. Um wieviele Flüchtlinge handelt es sich und aus welchen Nationen kommen Sie?
In der kurzfristig zu errichteten Notunterkunft rechnen wir mit einer Kapazität von ca. 200-250 Personen. Auch in der für später geplanten Gemeinschaftsunterkunft rechnen wir mit einer Kapazität von ca. 200-250 Personen. Nach der Herrichtung der Gemeinschaftsunterkunft wird die Notunterkunft auch in einer Gemeinschaftsunterkunft mit etwa gleicher Kapazität umgebaut. Genauere Kapazität kann erst nach der Einsicht in den Plänen errechnet werden. Beide Häuser werden Asylsuchenden aus allen Länder und Nationen zur Verfügung stehen.

2. Seit wann ist es Ihnen bekannt?
Das Gelände wurde dem LAGeSo am 14.05.2013 durch den Lifo zur Prüfung gemeldet. Ende Mai 2013 hat der Senator Czaja schriftlich bei LiFo angefragt, ob LAGeSo über das Grundstück verfügen kann. Am 05.06.2013 hat LiFo uns (BUL) per E-Mail über deren positive Entscheidung informiert.

3. Wann es möglich, sich vorab die Einrichtung anzusehen?
Eine erste Besichtigung fand am 21.05.2013 durch Herrn Djacenko statt.

4. Können die rechtlichen Standards für Asylunterkünfte überhaupt eingehalten werden?
In der Qualitätsanforderung sind unter anderem 9 m² für eine Person im Einzelzimmer bzw. bei Mehrbettzimmern 9 m² für die erste Person und 6 m² für jede weitere Person als reine Wohnfläche vorgesehen. Mehr als 4 Personen sollen in einem Raum nicht untergebracht werden. Ausnahme sind größere Familien, aber auch dort sollen möglichst entsprechend mehr Räume zur Verfügung gestellt werden. Sanitäranlagen: Getrennte Toiletten und Waschräume auf jede Etage. Pro 10 Personen sind eine Toilette + Waschbecken, pro 15 Männer eine Urinale vorgegeben. Ebenfalls müssen pro 15 Personen eine Dusche/Wanne plus zwei Handwaschbecken vorhanden sein. Diese Qualitätsanforderungen können in der Notunterkunft nur eingeschränkt erfüllt werden.

5. Inwieweit werden die Einwohner*innen in den Prozess miteinbezogen?
Frage ist unklar. Ansonsten werden die Einwohner in den Unterbringungsprozess nicht einbezogen. Die Unterkunftplätze werden von BUL anhand der täglichen Freimeldungen der Unterkünfte vergeben, die interne Unterbringung und Zuteilung der Räume geschieht vor Ort durch die Heimleitung.

6. Inwieweit werden die MSO miteinbezogen?
MigrantInnenselbstorganisationen (MSO) sollen in die Organisation interner Abläufe grundsätzlich konstruktiv mit einbezogen werden. Einzelheiten hierzu werden direkt zwischen den MSO und dem Betreiber der Unterkunft besprochen. Das LAGeSo wird nur regulierend tätig, wenn es zu Konflikten kommen sollte.

7. Inwieweit können die, wahrscheinlich, traumatisierten Menschen angemessen psychologisch betreut werden? Ab wann?
Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass nur ein Bruchteil der Flüchtlinge traumatisiert ist und einer Behandlung bedarf. Die medizinische und psychologische Betreuung kann ab der Meldung als Asylsuchende und mit Erhalt der Krankenscheine durch die niedergelassenen Ärzte bzw. entsprechenden Einrichtungen in Berlin stattfinden. Genannt sei hier stellvertretend das Behandlungszentrum für Folteropfer in der Turmstraße 21 in Berlin Moabit. Unterstützend wirken Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und Sozialbetreuer, die in der Unterkunft beschäftigt sein werden.

8. Ab wann und wie ist eine Betreuung für Kinder vorgesehen? Findet hier eine Einbeziehung der JFEs statt?
Eine Betreuung für Kinder, die einer Kinderbetreuung in Kindergärten gleichgesetzt werden kann, ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Asylbewerberleistungsgesetzes. Gemeinschaftsunterkünfte dienen lediglich der Unterbringung. In den Unterkünften werden unter Gesichtspunkten eines reibunglosen Unterkunftsbetriebes jedoch Kinderspielzimmer eingerichtet und Kinderbetreuungskräfte (nach Bedarf) angestellt. Das ist in der geplanten Notunterkunft und in der Gemeinschaftsunterkunft in der Carola-Neher-Straße auch vorgesehen. Darüber hinaus obliegt die Betreuung den Eltern, die das Recht haben, ihre Kinder in einem Kindergarten anzumelden.

Womit können wir dir weiter helfen?

Doch so wissen wir auch, dass dies nur eine kleine Hilfestellung ist und nicht das Gespräch mit den Anwohner*innen vor Ort ersetzen kann. Gerade hier können Nachfragen direkt erfolgen und konkret weiter geholfen werden. Daher halte ich daran fest, dass die demokratischen Parteien des Bezirks Marzahn-Hellersdorf regelmäßig Infostände abhalten, um Aufklärung zu leisten.

Was für Fragen hast du? Was beschäftigt dich im Zuge der Errichtung der Notunterkunft? Willst du vielleicht sogar mithelfen und du weißt nicht was oder wie? Melde dich einfach bei mir per Mail. Die Adresse findest du unter der Rubrik Kontakt.

Links zum FAQ des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf:

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