ÖPNV Nahverkehrstangente für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmelden

Antrag – 0851/VII (19.03.2013)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Trasse der “Nahverkehrstangente” auf dem Berliner Außenring für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden. Ziel ist es, einen Schienenpersonennahverkehr zwischen Karower Kreuz über Springpfuhl und Grünauer Kreuz zum Flughafen BER zu ermöglichen. Beim Ausbau der Strecke sollen die notwendigen Neubauten von Haltepunkten/Bahnhöfen berücksichtigt werden.

Begründung:

Erstmals sind auch den Berliner Bezirken Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan möglich, wenn dadurch Anbindungen an internationale Flughäfen eingerichtet werden. Damit können die Berliner Ostbezirke für die ÖPNV Nahverkehrstangente die Aufnahme in eine Bundesplanung und -finanzierung beantragen.

Mit der beantragten Anmeldung würde die dringend notwendige Verbesserung des ÖPNV-Angebots in den Berliner Ost-Bezirken erreicht. Bisher gibt es keine schnelle Nord-Süd-Verbindung zwischen Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick. Die Vernetzung der Ostbezirke untereinander würde durch die Nahverkehrstangente Karower Kreuz – Springpfuhl – Grünauer Kreuz zum Flughafen BER bedeutend verbessert.

Im STEP Verkehr ist die immer wieder geforderte Nahverkehrstangente seit vielen Jahren enthalten (siehe auch DS-1888/VI, DS-1811/VI, DS-1730/VI). Er sieht den “Bau einer SPNV-Nahverkehrstangente” auf eigenem Gleis als Neubau der Strecke Springpfuhl-Grünauer Kreuz inklusive entsprechenden Haltepunkten vor. Diese soll in Abhängigkeit vom Ergebnis der Machbarkeitsstudie und der verkehrlichen Untersuchung und deren Bewertung als Regional- oder S-Bahn realisiert werden.

Bisher war die Finanzierung der Baumaßnahme unklar. Um eine finanzielle Perspektive zur Realisierung der Nahverkehrstangente zu schaffen, ist die Aufnahme der Strecke in den Bundesverkehrswegeplan sinnvoll und notwendig. Für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans, der die Voraussetzung für die Bundesfinanzierung des Neu- und Ausbaus der Bundesschienenwege ist, müssen die Länder ihre Projekte bis 28.03.2013 beim Bund anmelden. Laut dem “Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes” sollen in den Bedarfsplan insbesondere Schienenverkehrsstrecken des Fern- und Nahverkehrs, die der direkten Verknüpfung mit internationalen Verkehrsflughäfen dienen, aufgenommen werden.

Eine gemeinsame bzw. parallele Anmeldung für eine Bundesplanung und -finanzierung einer Nahverkehrstangente durch mehrere Berliner Ostbezirke würde diesem Antrag ein stärkeres Gewicht verleihen.

Eine (abgesehen von Teilen der Begründung) gleichlautende Beschlussempfehlung des TreKö-Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau (AS StaT) soll auf der TreKö-BVV ebenfalls im März beschlossen werden.

http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=4456

Begründung der Dringlichkeit:

Eine Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 muss bis Ende März stattfinden. Die BVV Treptow-Köpenick entscheidet daher ebenfalls parallel zur BVV Marzahn-Hellerdorf über diese Ausschussempfehlung.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel