Jetzt erst recht! Für eine demokratische Handelspolitik ohne Konzerndiktate.
Innerhalb des ersten Tages hatten bereits 150.000 Menschen die selbstorganisierte Bürgerinitative gegen CETA und TTIP unterschrieben. Die bisher öffentlich gewordenen Verhandlungsdokumente belegen, dass die Angst vor einer beispiellosen Übermacht transnationaler Konzerne berechtigt ist.
Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA könnten die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen stark verändern. Ihre Bedeutung lässt sich unter anderem am engagierten Werben der Bundesregierung ablesen. Ein Gradmesser ist auch der rauhe Umgang der Europäischen Kommission mit ihren zivilgesellschaftlichen Kritikern. Die Europäische Bürgerinitiative “Stop TTIP und CETA” streitet weiter um ihre offizielle Zulassung. Obwohl sie selbst bei einem erfolgreichen Ausgang nicht bindend wäre, ließ die Kommission die Initiative ins Leere laufen. Die fragwürdige Begründung: Die Forderung, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen, bezöge sich nicht auf einen formalen Rechtsakt der Europäischen Union. Eine gewagte These, der auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages widerspricht. Er hält die TTIP-Bürgerinitiative für zulässig.
Lobbygruppen dominieren die Verhandlungen
Den Verhandlungen mangelt es massiv an Transparenz. Während kritische Beobachter von den echten Verhandlungen ausgeschlossen sind, haben Wirtschaftslobbyisten von Anbeginn einen privilegierten Zugang zu den Verhandlungen. Sie genießen exklusive Rechte, Dokumente einzusehen und laufende Vorhaben zu kommentieren. Damit wissen sie teilweise mehr über das Abkommen als die gewählten Parlamentarier. Diese Vorzugsbehandlung hat eine lange Geschichte. TTIP und CETA werden bereits seit zwei Jahrzehnten von Industrieverbänden vorbereitet. Die Abkommen erhalten dadurch eine sehr einseitige Stoßrichtung: Es geht darum, neue Märkte zu erschließen und Handelskosten zu reduzieren. Damit werden vor allem die Renditeerwartungen einzelner Konzerne und Wirtschaftszweige bedient.
Von einem ernstzunehmenden konjunkturellen Impuls gehen übrigens nicht einmal die Befürworter des Abkommens aus. Im Auftrag der Europäischen Kommission hat das Center for Economic Policy Research (CEPR) die wirtschaftlichen Effekte einer engeren transatlantischen Zusammenarbeit berechnet. Die Zahlen sind ernüchternd: TTIP würde das BIP-Wachstum in der EU demnach um 0,034 Prozent erhöhen. Im Jahr 2027 würde der Gesamteffekt bei kaum spürbaren 0,48 Prozent liegen.
Grüne Standards gelten als Handelshemmnisse
Auch wenn die Details der Geheimverhandlungen nicht bekannt sind, so lässt sich an den involvierten UnternehmensvertreterInnen doch ablesen, welche Wirtschaftszweige betroffen sind. Untersuchungen von Corporate Europe zeigen, dass die Agrarwirtschaft besonders aktiv ist – gefolgt von der Telekommunikationsbranche. Das untermauert nicht nur die Befürchtungen, dass das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) – von Datenschützern heftig kritisiert und zu Fall gebracht – in neuer Form wieder aufleben könnte, sondern macht auch deutlich, warum wir Grüne sehr genau hinschauen sollten.
So droht eine wahre Genfoodschwemme. Der Anteil der gentechnisch veränderten Soja-, Mais- und Zuckerrüben beträgt in den USA über 90 %. In Europa hingegen ist gerade einmal die Genmaissorte MON 810 zugelassen. Mit den neuen Freihandelsabkommen könnte sich das drastisch ändern. Durch eine geplante wechselseitige Anerkennung von Zulassungsverfahren und technische Vorschriften könnten die Genehmigungen durch US-Behörden ausreichen, um genetisch veränderte Produkte auch in Deutschland zu verkaufen.
Auch die Fracking-Industrie hofft, Boden in Europa gut zu machen. Geplante Teilverbote wie in Deutschland könnten durch den Einspruch der Frackingindustrie ausgehebelt werden.
Darüber hinaus würde die Daseinsvorsorge in Europa unter noch stärkeren Wettbewerbs- und Privatisierungsdruck geraten. Die staatliche Kontrolle des öffentlichen Nahverkehrs, der Wasser- oder Energieversorgung könnte zukünftig nur noch als rechtfertigungsbedürftige Ausnahme von einem privatwirtschaftlichen Betrieb gelten. Alle laufenden Initiativen zur Rekommunalisierung lebenswichtiger Dienstleistungen könnten damit alsbald an unüberwindlichen rechtlichen Hürden scheitern.
Der bekannt gewordene Vertragsentwurf zu CETA liefert bereits einen Vorgeschmack darauf, wie sozial-ökologisch sinnvolle Kriterien und Standards ausgehebelt werden könnten. Kanada verpflichtet sich darin unter anderem dazu, die öffentliche Auftragsvergabe nicht mehr an lokale Produktionsketten zu binden. Ebenso wenig wird es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, einen Teil der Aufträge an sogenannte ‘social business’ zu vergeben oder mit der eigenen Beschaffungspraxis politische Ziele zu verfolgen. Die demokratische Steuerung staatlicher Ausgaben verliert somit weiteren Spielraum.
Schiedsgerichte hebeln Parlamente aus – CETA als Blaupause für TTIP
Besondere Brisanz erhalten die geplanten Freihandelsabkommen, weil sie nicht nur an den Parlamenten vorbei verhandelt werden, sondern deren Gestaltungskompetenzen langfristig schwächen könnten. Europa droht eine Situation, in der Politik und Zivilgesellschaft die Mittel verlieren, transnationale Konzerne zu kontrollieren, dafür aber jederzeit von diesen beschränkt und verklagt werden zu können.
Das ‘geleakte’ TTIP-Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission sieht ebenso wie der CETA-Vertrag die Einrichtung sogenannter Investor-Staats-Klagen vor. Investoren würden damit die Möglichkeit erhalten, vor internationalen Schiedsgerichten gegen Gesetze zu klagen. Ein Beispiel wären gesetzlich durchgesetzte Qualitätsstandards von denen einerseits VerbraucherInnen profitieren, die auf der anderen Seite aber die Produktionskosten von Unternehmen erhöhen und erwartete Gewinne schmälern. Vor Gericht könnten Investoren solche Gesetze künftig als “indirekte Enteignung” brandmarken.
Ist hier tatsächlich ein “Staatstreich” auf Zeit im Gang oder sind solche Befürchtungen überzogen? Im Auftrag der Bundesregierung hat der Rechtswissenschaftler Stephan Schill, der selbst Schlichter eines Schiedsgerichtes ist, das Investitionskapitel von CETA begutachtet. Die Sorgen der Zivilgesellschaft hält der parteiische Gutachter kaum überraschend für unbegründet. “Vielmehr stellt das vergleichsweise geringe Maß an völkerrechtlichem Investitionsschutz den Wert des Investitionskapitels für den Schutz deutscher und europäischer Investoren in Kanada in Frage”, zeigt sich Schill im Interesse der Industrie besorgt. Das einzig Neue sei, dass auch ausländische Investoren sich nun auf das vergleichsweise strengere deutsche Eigentumsrecht berufen könnten.
Dass diese Argumentation wichtige Aspekte ausblendet, zeigt ein eigenes Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion. Professor Markus Krajewski hält besonders den sehr weitgefassten Begriff schützenswerter Investitionen für problematisch. Mit dem Begriff der “indirekten Enteignung” werde sogar eine neue Rechtskategorie etabliert. Anders als sein Kollege schließt er deshalb, dass CETA Elemente enthalte, “die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht.” Problematisch sei dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Entscheidungen der Schiedsgerichte nicht transparent seien und keinerlei Kontrollinstanz unterstehen.
CETA ist dabei nicht nur die Blaupause für TTIP, sondern auch ein Schlupfloch für amerikanische Unternehmen, falls das Investitionskapitel im transatlantischen Handelsabkommen aus politischen Gründen weniger weitreichend ausfallen sollte. US-Konzerne könnten ihre Klagen einfach über ihre kanadischen Tochterunternehmen laufen lassen.
Handelspolitik braucht soziale und ökologische Richtlinien
In Anbetracht der massiven Intransparenz und Dominanz großindustrieller Lobbygruppen müssen die Verhandlungen zu TTIP und CETA umgehend ausgesetzt werden. Eine glaubwürdige soziale und ökologische EU-Handelspolitik muss sich an folgenden Prinzipien orientieren, um grüne Zustimmung zu erhalten:
• der Agrarsektor muss aus dem Verhandlungsmandat ausgeklammert werden.
• alle Mitgliedstaaten und gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen in einen breit angelegten Konsultations- und Beratungsprozess einbezogen werden, insbesondere in Bereichen, in denen die Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger betroffen sind.
• die EU, Kanada und die USA müssen ihre Verhandlungen darauf ausrichten, den jeweils höherwertigen Standard des Partnerlandes anzuerkennen und zu übernehmen.
Von einem solchen Verhandlungsmandat sind wir momentan weit entfernt. Umso besser, dass die Europäische Bürgerinitiative trotz aller Widerstände beschlossen hat, ihre Unterschriftensammlung zu beginnen. Wir sollten sie dabei tatkräftig unterstützen.
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