Bereits im Jahr 2013 haben wir das Bezirksamt mit einer großen Anfrage (1008/VII) zur geplanten Umnutzung des Wernerbadareals befragt und uns mit einem Antrag zum Areal des Wernersees (1007/VII) dafür eingesetzt haben die mögliche Bebauungsdichte zu begrenzen. Die bisher bekannten Planungen lassen schlimmste Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers.
Eine aktuelle kleine Anfrage (KA-382/VII) stellt nun das Biotop und die zu schützende Natur in den Mittelpunkt. Wir wollen den Wernersee als wesentlichen Bestandteil des Biotopverbundes schützen.
Antwort auf kleine Anfrage “Zum Wernerseegelände als Biotopverbund” – KA-382/VII (02.10.2014)
Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.
1. Wer ist für die Untersuchung der naturschutzrechtlichen Belange zuständig?
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-63 wurde in Zuständigkeit der Stadtplanung und Beteiligung des Umwelt- und Naturschutzamtes für den Geltungsbereich ein Gutachten zu den Belangen des Artenschutzes durch eine anerkannte sachverständige Gutachterin (Dr. Susanne Salinger) erstellt. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich von August 2011 bis Anfang Mai 2012.
2. Wie wird der ökologische Wert des Wernerseeareals insgesamt (d.h. auf der Grundlage der Forderungen des LaPro – Bedeutung für das Gebiet, Teil eines Biotopverbundes) ermittelt?
Durch das oben angeführte Gutachten.
3. Gab es eine Besichtigung des Gewässers im Rahmen der Gewässerschau?
Nein, das Gewässer wurde nicht im Rahmen der Gewässerschau besichtigt. Das Gewässer und Umfeld wurde 2012 begangen und umfangreich bewertet. Eine erneute Begehung fand auf Grund der Abgeschlossenheit des Geländes nicht statt.
4. Gibt es aktuelle Gewässeruntersuchungen zur Wasserqualität?
Nein.
5. Nach welchem Verfahren wurde die Größe der besonders zu schützenden Uferbereiche festgelegt?
Um den größtmöglichen Schutz des Wernersees im Rahmen der Aufstellung des B-Planes zu erzielen, wurde das gesamte Areal des Wernersees als zu schützendes Biotop eingestuft.
Die Freihaltung der Flächen um den Wernersee von Bebauung berücksichtigt die ökologische Funktion des Gewässers 2. Ordnung und das daraus resultierende Erfordernis von Renaturierungsmaßnahmen. Die Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung der gutachterlichen Aussagen und der bestehenden naturräumlichen Besonderheit des ehemaligen Wernerbades, eines ursprünglich natürlichen Kleingewässers.
6. Wurde der Baumbestand kartiert und für jeden Baum ein Gutachten erstellt?
Für die Fläche des ehemaligen Wernerbades liegt ein Baumkataster von 2011 vor, welches dem Bezirk von dem Eigentümer der Fläche (Berliner Bäderbetriebe) zur Verfügung gestellt wurde.
7. Sind aktuelle Gutachten zu Flora, Fauna und Artenschutz für das Areal vorhanden
(ganzjährige Erfassung durch ein zugelassenes unabhängiges Gutachterbüro)?
Ja. (Siehe Antwort zu 1)
Christian Gräff
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