Zur Verwahrlosung eines Grundstrückes in Mahlsdorf

Bürgerinnen und Bürger von Mahlsdorf beschweren sich über den Zustand des Grundstücks Hönower Str. 101; Giesestraße. Auch die Polizei hat inzwischen öffentlich erklärt, dass von solchen Gründstücken Kriminalität ausgehen kann. Das Haus Hönower Str. 101 nähert sich einem ruinösen Zustand. Ratten wurden gesichtet. Wir haben das Bezirksamt in dieser Frage um Auskunft gebeten (KA-398/VII).

Unsere Fragen an das Bezirksamt und die Beantwortung:

Im Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz – BWA UD – wurde im August 2014 eine Nachbarbeschwerde zum Zustand der Grundstücke Giesestr. / Hönower Str. bearbeitet. Die Eigentümer des Grundstückes Hönower Str. 99 – wohnhaft in Steglitz–Zehlendorf – beschwerten sich über den Zustand der benachbarten Grundstücke Giesestraße 100 – 102 und Hönower Str. 101 (Schreiben vom 15.08.2014, eingegangen am 21.08.2014). Die Beschwerde richtete sich gegen das – genehmigte – Bauvorhaben der Fa. LIDL und die damit einhergehenden Veränderungen auf den zu bebauenden Grundstücken, die als lästig empfunden werden. Bedenken wegen der Standsicherheit von Erdaufschüttungen an der gemeinsamen Grenze wurden vom FB BWA UD der Fa. LIDL als Verantwortlichen in der Sache weitergeleitet (Schreiben BWA 1 vom 27.08.2014). Gleichzeitig hat sich die Bauaufsichtsbehörde und das Ordnungsamt jedoch selbst vom Zustand des Baugrundstückes überzeugt und eingeschätzt, dass es keinen Gefahrenzustand gibt, der ein sofortiges Eingreifen der Ordnungsbehörde notwendig macht.

Die Beanstandung hinsichtlich erfolgter Baumfällungen wurde der Zuständigkeit halber am 27.08.14 an den FB Naturschutz weitergeleitet. In einem Telefonat mit einer verantwortlichen Mitarbeiterin der Fa. LIDL erklärte diese, dass der Bauherr sich in einem Vor-Ort-Termin vom Sachstand überzeugen wolle. Sollte tatsächlich vom Baugrundstück eine Gefahr ausgehen, werde man geeignete Maßnahmen ergreifen.

Das Ermittlungsergebnis wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt. Eine erneute Kontrolle ist für den 29.12.2014 vorgesehen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass der momentane äußerliche Zustand des in Rede stehenden Gebäudes das planungsrechtlich zu beurteilende Ortsbild beeinträchtigt. In der näheren Umgebung befinden sich zwar überwiegend Gebäude, die einen guten baulichen Zustand und eine Nutzung aufweisen, darüber hinaus sind aber vergleichbare Bauwerke im Ortsteil vorzufinden. Ein zeitweiser Leerstand von Immobilien ist durchaus üblich. Es kann dem Eigentümer auch nicht entgegen gehalten werden, dass er sein Eigentum verfallen lässt. Insbesondere deshalb nicht, weil sich der Eigentümer bereits im Rahmen des Bauantrages zur Errichtung des Einzelhandels auch zur Sanierung des betreffenden Gebäudes und zur Wiederaufnahme einer gewerblichen Nutzung bekannt hat. Entsprechend der BauOBln hat der Bauherr dabei 3 Jahre Zeit, diese Genehmigung auszunutzen.

Was hat das Bezirksamt unternommen, um diesen Zuständen Einhalt zu gebieten?
a) beim Eigentümer der Grundstücke
b) als Ersatzvornahme

Durch den Hinweis dieser Kleinen Anfrage wurde der Eigentümer des Grundstückes ermittelt und angeschrieben. Nach dessen Rückmeldung, die durch das Anschreiben terminiert ist, wird ein Ortstermin gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zur Rattenbefallskontrolle vereinbart werden.

Bei Feststellung von Rattenbefall werden geeignete Rattenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst.

Christian Gräff

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