Schutz von Nistplätzen bei Baumaßnahmen

In der letzten Zeit wurden dem Bezirksamt verschiedene Vorfälle gemeldet, bei denen es durch Baumaßnahmen zur Vernichtung aktiver Niststätten kam. Bei Sanierungsarbeiten am „Siedlungshofs 6“ der „Grünen Mitte“ wurden z.B. mindestens zwei aktive Niststätten einzementiert und damit mindestens sechs junge Stare getötet.

Uns interessiert, wie diese Verstöße geahndet werden können und wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Das Bezirksamt muss dem Artenschutz auch bei der wachsenden Bautätigkeit Beachtung schenken.

Die Antworten auf unsere Anfrage (KA-100/VIII):

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn eine Anzeige auf Nichteinhaltung des Artenschutzes auf privaten Baustellen erfolgt?
  2. Das Bezirksamt geht der Anzeige nach, prüft gemäß Naturschutzrecht und Tierschutzrecht und entscheidet anschließend, ob und ggf. welche Maßnahmen geboten sind.

  3. Sind dem Bezirksamt Nistplätze in der Fercher Str. 44, 46, 8-50 angezeigt worden und wie wurde seitens des Bezirksamtes reagiert?
  4. Für das Vorhaben liegt eine Ausnahmegenehmigung auf Grundlage der „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten vom 3. September 2014“ vor. Eine Anzeige ist demgemäß erfolgt. Weitere erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.

  5. Sind in der Fercher Str. 14 u. 18 alle Schutzmaßnahmen zum Schutz der dort brütenden Vögel eingehalten worden?
  6. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen, die Frage kann daher nicht abschließend beantwortet werden.

  7. Lag auf den genannten Baustellen ein Verstoß gegen das BlnNaSchG vor?
  8. Nein, es sind keine artenschutzrechtlichen Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes betroffen. Möglicherweise wurde gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz verstoßen. Der Bereich Tierschutz (Ordnungsamt) und der Bereich Artenschutz (Umwelt- und Naturschutzamt) des Bezirksamtes haben Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt.

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