Sicherheit für Radfahrende am Galgen S-Bahnhof Kaulsdorf

Bürger*innen hatten uns darauf aufmerksam gemacht, dass sie ungern mit dem Rad über den sogenannten Galgen am S Bahnhof Kaulsdorf fahren. Es sei ihnen zu gefährlich, sich mit dem Ende der Radspur auf die Straße in den Autoverkehr einzuordnen. Daher weichen viele Radfahrende hier oftmals auf den Gehweg aus, auch aufgrund fehlender Markierungen für den Radverkehr in diesem Bereich. Die Fußgänger*innen beschweren sich jedoch auch über Radfahrende auf dem Fußweg. Unsere Bezirksverordnete Cordula Streich hat beim Bezirksamt nachgefragt ob diese Situation bekannt ist und welche Maßnahmen geplant sind um Konflikte und Gefahrensituationen zu verhindern. Die Antwort können Sie hier nachlesen:

Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrssicherheit am Galgen am S-Bahn-hof Kaulsdorf (Heinrich-Grüber-Straße), insbesondere für den Fuß-und Radverkehr?

Frage 2: Da es vielen Radfahrenden zu gefährlich ist, sich mit dem Ende der Radspur auf die Straße in den Autoverkehr einzuordnen, weichen sie oftmals am Galgen auf den Gehweg aus, auch aufgrund fehlender Markierungen für den Radverkehr in diesem Bereich. Ist dem Bezirksamt diese Situation bekannt und welche Maßnahmen sind geplant um Konflikte und Gefahrensituationen zu verhindern?

Frage 3: Ist die Markierung eines Radstreifens möglich oder das Aufstellen eines Schildes zur gemeinsamen Nutzung des Fußweges als Fuß- und Radweg?

Fragen 1.-3.

Aussagen zum Ablauf des Fließverkehrs liegen in der Zuständigkeit der Polizei. Seitens des betreffenden Abschnittes wurden dem Bezirksamt keine Hinweise auf Probleme, Unfälle bzw. Unfallhäufungen an dieser Örtlichkeit gegeben.

Es handelt sich um einen Streckenabschnitt mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30km/h. Die Kurvenradien sind derart gestaltet, dass auch Busse ohne Einschränkung des Gegenverkehrs passieren können.

Für die bauliche Gestaltung und damit den Straßenquerschnitt der Brücke ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Eine für die getrennte Ausweisung von Fahrbahn, Gehwegen und zwei Radfahrstreifen notwendige Verbreiterung des Straßenraumes der Brücke war aufgrund der Umfeldbebauung nicht möglich.

Der westl. Fußweg weist eine Breite von > 2m. Eine Benutzung als Radweg ist nicht gestattet.

Frage 4: Wie können Radfahrende und zu Fußgehende an der Kreuzung Gutenbergstraße/Heinrich-Grüber-Straße vor abbiegenden Autos geschützt werden?

In der Gutenbergstraße existieren durch Aufpflasterungen Maßnahmen – insbesondere im Kreuzungsbereich zur Heinrich-Grüber-Straße- die Ein- und Ausfahren nur mit stark reduzierter Geschwindigkeit ermöglichen.

Das in der Gutenbergstraße aufgestellte Verkehrszeichen 206 stellt darüber hinaus sicher, dass beim Ausfahren die entsprechenden Vorfahrten gewährt werden müssen.

Johannes Martin

BzStR WirtSG

Verwandte Artikel