Wernerbad

Wernerbad Entwicklungsplanungen

Das Wernerbadareal hat einen hohen symbolischen Wert in unserer Bevölkerung und eine hohe Bedeutung für die Flora und Fauna des Bezirkes und ist damit auch wichtig für die Lebensqualität. Die Planungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.02. – 15.02.2013 ausgelegen haben, lassen die schlimmsten Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers. Mit unserem Antrag fordern wir das Bezirksamt auf die Stellungnahme der BLN zu berücksichtigen sowie die Bebauung im B-Plan zu begrenzen (GRZ 0,2 und GFZ bis 0,4).
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Wernerbad – Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

ebenso wie Sie bewegt uns die Zukunft des Wernerbadgeländes. Im August 2011 wurde dafür der Bebauungsplan 10-63 aufgestellt. Es gab bereits eine sog. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14. Januar bis 15. Februar 2013, die Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens ist. Im Amt ausgelegt waren ein Plan und ein Modell einer sehr kompakten Bebauung des Geländes, die bis 10 Meter an den Wernersee heranreicht. Ein Investor will hier eine Wohnanlage für Demenzkranke errichten.

Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Planverfahren wurde in den letzten Tagen eine nicht amtliche Information verteilt, die die Bürger erneut aufruft, sich zu beteiligen. Leider fehlte darin der Hinweis auf die bereits vorhandene B-Planung und den aktuellen Sachstand.

Unser Standpunkt:
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Wernersee

Antrag – 1956/VI (18.10.2010)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der Wernersee (Wernerbad) in die bezirkliche Liste der Gewässer 2. Ordnung eingetragen wird unabhängig von der zukünftigen Nutzung und der Eigentümerschaft.

Begründung:

Der Wernersee ist ein natürlicher Quellsee (auf alten Karten als Karnstädter See bezeichnet) und ist reich an Amphibien. Er muss somit einen Schutzstatus und eine Anerkennung als Gewässer erhalten, d.h. rechtlich gesichert werden. Auf der bezirklichen Liste erscheint er bisher nicht.

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Zukunft des Wernerbades gestalten – keine Entscheidung im Hinterzimmer über die zukünftige Nutzung

Die bisherige Diskussion um die Zukunft des ehemaligen Freibades in Mahlsdorf findet meist hinter verschlossenen Türen statt. Am Ende werden die Ergebnisse – wie zuletzt mit dem Abschlussbericht der AG des Bezirksamtes – öffentlich zur Kenntnis gegeben. Dies entspricht nicht den Anforderungen an eine angemessene Bürgerbeteiligung.

Mit unserem Antrag (1925/VI) ersuchen wir das Bezirksamt einen Ideenwettbewerb für die Nutzung des ehemaligen Wernerbades (Grundstück Ridbacher Straße 44) zu initiieren. Darüber hinaus soll das Bezirksamt die Anforderungen sowie die gesetzlichen Grundlagen an mögliche zukünftige Nutzungen für alle Interessierten zeitnah öffentlich zugänglich machen. Am Ende soll es im Bezirk bzw. in der BVV eine öffentliche und transparente Verständigung über die Ziele einer zukünftigen Nutzung geben.
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Zum Wernerbad

mündliche Anfrage – 1901/VI (24.08.2010)

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie hält es das Bezirksamt mit einer demokratischen Information und Beteiligung der BVV, wenn es wenige Tage nach dem Eintritt in die Sommerpause die Aufgabe des Wernerbades bekannt gibt?

Zur zügigen und zeitnahen Klärung offener Fragen hinsichtlich der Nachnutzung des Wernerbades wurde unter Federführung der Bezirksbürgermeisterin eine temporäre Arbeitsgruppe initiiert. An der Arbeitsgruppe waren neben verschiedenen Fachbereichen des Bezirksamtes auch Vertreter/innen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) beteiligt.

Die temporäre Arbeitsgruppe (AG) tagte erstmal im März 2010 und beschäftigte sich mit den an das Bezirksamt gerichteten Fragen zum aktuellen Sachstand sowie mit den zu berücksichtigenden Bedingungen für die Nachnutzung des Wernerbades.

Als Zielstellung für den Abschluss der Arbeit der temporären AG wurde Ende Juni 2010 festgelegt. Die Arbeit der temporären Arbeitsgruppe wurde im Rahmen der zeitlichen Festlegung abgeschlossen.

Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Der Bericht geht auf Fragestellungen zum Planungsrecht, zum Natur- und Immissionsschutz, zu infrastrukturellen Gegebenheiten, zur Hygiene/Umweltmedizin und andere Rahmenbedingungen ein. Die Ergebnisse im Einzelnen stehen mit dem Bericht zur Verfügung (Anlage). Die erste öffentliche Information zu den Ergebnissen erfolgte nach der Fertigstellung und den Abstimmungen zum Bericht am 08.07.2010.

Entsprechend den vorangegangenen Ankündigungen wurde in der darauf folgenden Bezirksverordnetenversammlung im August 2010 über die Ergebnisse der AG Wernerbad berichtet. Die zeitlichen Abläufe der Kommunikation orientierten sich am Stand der Arbeitsprozesse der temporären AG, nicht an den Planungen zur Sommerpause der BVV im Juli/August 2010.

2. Wie sehen die Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten nach einer Feststellung der Nichtwiedereinrichtung für den Badebetrieb aus?

Die Berliner Bäder-Betriebe sind Eigentümer der betreffenden übertragenen Flächen.

Dagmar Pohle

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Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades

Antrag – 308/VI (18.04.2007)

Die BVV möge beschließen:

Dem BA wird empfohlen sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einzusetzen, dass aus den 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder der entsprechende Anteil für die Sanierung des Wernerbades dem Bezirk zur Verfügung gestellt wird.

Gleichzeitig wird das BA ersucht, eine Planung für die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades bis zur Sitzung der BVV im Juni 2007 vorzulegen.

Begründung:

Nach dem GSG-Verkauf stehen 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder zur Verfügung. Die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades hat damit nun eine Realisierungschance. Diese sollte der Bezirk umgehend nutzen.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Mittel stehen zur Verfügung und es sollte nicht unnötig Zeit die Beantragung und konkrete Planung verstreichen.

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