Denkmal(bei)rat

KA 103/VI

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einen Denkmal(bei)rat o.ä.?
  2. Wenn ja, wer ist Mitglied in dem Gremium?
  3. Wenn nein, gibt es andere Verfahren, wie das Bezirksamt mit Streitfällen im Bereich Denkmalsachutz umgeht?
  1. Gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einen Denkmal(bei)rat o.ä.?

    Nein.

  2. Wenn ja, wer ist Mitglied in dem Gremium?

    Entfällt.

  3. Wenn nein, gibt es andere Verfahren, wie das Bezirksamt mit Streitfällen im Bereich Denkmalschutz umgeht?

    Auch im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gelten die gesetzlichen Regelungen, nach denen zu handeln ist:

    a) Die unteren Denkmalschutzbehörden (Bezirksämter) entscheiden im Einvernehmen mit der Denkmal-
    fachbehörde (Landesdenkmalamt Berlin). Kommt kein Einvernehmen zustande, so trifft die oberste
    Denkmalschutzbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) die Entscheidung, im Einzelnen siehe
    hierzu § 6 des Denkmalschutzgesetzes Berlin – DSchG Bln.

    b) Ist ein/e Antragsteller/-in / Bauherr/-in mit einem denkmalrechtlichen Bescheid der Unteren Denkmal
    schutzbehörde, die hier Teil des Amtes für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz ist, nicht
    einverstanden, kann er/sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist er/sie auch mit der Entschei
    dung der Widerspruchsbehörde nicht einverstanden, bleibt die Möglichkeit der Klage vor dem Verwal
    tungsgericht Berlin.

Norbert Lüdtke

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