Artenschutz und Baugenehmigungen

Drs. 920/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den B-Plan XXIII-26 schnellstens zur Beschlussreife zu bringen, um die weitere bauliche Verdichtung um den Krepp-Pfuhl in Kaulsdorf zu steuern und zu minimieren. Damit soll die Erhaltung der Winter- und Sommerlebensräume von mindestens vier FFH-Arten und zwei Rote-Listen-Arten von Steinamphibien gewährleistet werden. Weiterhin muss die Berücksichtigung von Artenschutzbelangen für Amphibien im BPlan formuliert sein und bei den Baugenehmigungen konsequent eingefordert und kontrolliert werden.

Begründung:

Bisher wurden bei der Erteilung von Baugenehmigungen die Artenschutzbelange selten berücksichtigt, so dass es für die FFH-Arten zu einer Verschlechterung, bzw. zum Verlust ihrer Lebensbedingungen kommt, was laut EU-Recht untersagt ist. Deshalb muss in diesem Gebiet konsequent auf die Sicherung und Verbesserung für alle gefährdeten Amphibienarten hingearbeitet werden. Z. B. ist die Pflanzung von Laubholzhecken vorzusehen. Ein Informationsblatt in Ergänzung zur Baugenehmigung wird vorgeschlagen.Die Anlage von Krötentunneln unter der Ingolstädter Straße soll als weitere Maßnahme geprüft werden.

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