Beschwerde gegen die Polizeigewalt bei den antifaschistischen Protesten am 06.12.2008

Drs. 1153/VI

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Polizeipräsidenten und dem Innensenator für die unangemessenen Auflagen im Vorfeld des 06.12.2008 und das harte Vorgehen der Polizei gegenüber friedlichen Demonstrantinnen, die ihren Protest gegenüber dem Aufmarsch von Rechtsextremen ausdrücken wollten, zu beschweren.

Begründung:

Solch eine Verfahrensweise kann nicht akzeptiert werden, da sie zwangsläufig zu Eskalationen führen muss. Des Weiteren ist es für die Bürgerinnen unverständlich, dass von ihnen einerseits zivilgesellschaftliches Engagement gefordert wird, sie dann aber durch die massiven Einschränkungen daran gehindert werden, es in angemessener Form zu tun und somit in die Zwickmühle geraten gegen Auflagen zu verstoßen.

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