Heizpilze an Gaststätten nicht mehr zulassen

Drs. 912/VI

Die BVV möge beschließen:

1. Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber den Gastronomen im Bezirk analog der Praxis in anderen Berliner Bezirken durchzusetzen, dass sich diese bei der Beantragung einer Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes schriftlich dazu verpflichten, keine „Heizpilze“ aufzustellen. Zuwiderhandlungen dagegen sind dementsprechend mit einem Bußgeld zu belegen.

2. Dem Bezirksamt wird weiterhin empfohlen, sich im Rat der Bürgermeister für ein berlinweites Verbot (bzw. Nichtzulassen) von Heizpilzen an Gaststätten einzusetzen.

Begründung:

Die Lebensqualität, im Winter draußen zu sitzen und im Warmen zu essen und zu trinken, steht in keinem Verhältnis zu der Wirkung der „Heizpilze“ als klimaschädliche CO2-Schleuder. Auch wenn es in der Vergangenheit nur wenige Gaststätten im Bezirk gab (z. B.am Cecilienplatz), die „Heizpilze“ einsetzen, sollte sich der Bezirk Marzahn-Hellersdorf der in der Presse vermeldeten Praxis der Innenstadt- bzw. zentrumsnahen Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln anschließen. Ebenso sollte auf eine berlinweite Regelung im Interesse des Klimaschutzes und der Wettbewerbsgleichheit gedrängt werden, denn z.B. auch in Köpenick, Steglitz, Spandau und Reinickendorf wäre die Wirkung der Heizpilze die gleiche.

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