Zum Umweltentlastungsprogramm II

KA 158/VI

1. Hat das Bezirksamt im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms II (UEP II) Förderanträge gestellt?

Bisher wurde noch kein Antrag gestellt.

2. Wenn ja, welche Projekte, Objekte wurden angemeldet?

entfällt

3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

entfällt

4. In welcher Höhe sind die einzelnen Anträge gestellt worden?

entfällt

5. Auf welcher Grundlage erfolgte die Auswahl der Objekte und Projekte?

entfällt

6. Welche Antragsfrist (EU) gibt es für den Gesamtzeitraum des UEP II?

Es gibt im Rahmen des bewilligten EFRE-Programms bis 2013 keine Frist.

7. Gibt es gesonderte Antragsfristen für das Land Berlin?

Nein, es gibt auch für das Land Berlin keine gesonderten Antragsfristen.

8. Wenn ja, welche?

entfällt

9. Wenn bisher keine Anträge gestellt wurden: Beabsichtigt das Bezirksamt, Anträge zu stellen?

Im Bereich der Abteilung Ökologische Stadtentwicklung wird vom NatUm ein Antrag gestellt. Das NatUm bereitet den Antrag in Zusammenarbeit mit der B&S.U. vor.

10. Bis wann wird das Bezirksamt entsprechende Anträge gestellt haben?

Wahrscheinlich im Sommer 2008.

11. Welche Objekte und Projekte sind dafür vorgesehen?

Beantragt werden Fördermittel für die Pflege und Entwicklung der Fauna und Flora im Landschaftsraum Wuhletal.

12. In welcher Höhe soll jeweils beantragt werden?

Es sollen UEP-Mittel in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro über einen Zeitraum von 6 Jahren beantragt werden.

13. Nach welchen Kriterien soll die Auswahl erfolgen?

Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Förderfähigkeit und der Möglichkeit, im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung des Bezirkes verschiedene Probleme zu lösen.

14. Wer ist im Bezirksamt für die Beantragung von Fördergeldern zuständig?

Unter anderem ist in der Abteilung Ökologische Stadtentwicklung Herr Jarzina für die Akquise von Fördermitteln zuständig

Lüdtke

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