Zu Sportschützenverein u. a. und waffenrechtliche Festlegungen

KA 286/V

1. Welche Fördermittel, in welcher Höhe erhält der Sportschützenverein Biesdorf?

2. Wird die jährliche waffenrechtliche Kontrolle durch die Polizei durchgeführt?.

3. Wird das Bezirksamt darüber regelmäßig informiert?

4. Sind dem Bezirksamt Verstöße bekannt? Wenn ja, welche?

5. Wenn ja, was wurde unternommen, wurden Sanktionen, bzw. Auflagen ausgesprochen?

6. Welche anderen Vereine oder Träger gibt es im Bezirk, bei denen waffenrechtliche Kontrollen erforderlich sind?

Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 286/VI wurden die Fragen an den Polizeipräsidenten in Berlin mit der Bitte um Stellungnahme übergeben.

Die Stellungnahme des zuständigen Landeskriminalamtes vom 09.12.2009 zu den jeweiligen Fragen 1. bis 6. ist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage in Kopie als Anlage beigefügt.

Dagmar Pohle

I

 

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