16. Bauabschnitt der A100

Drs. 1837/VI

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Pläne für den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 erneut geprüft und dafür ausgelegt werden sollen. Die Auslegung soll im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgen. Das Bezirksamt soll in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung zeitnah durchführen. Dort sollen die Auswirkungen des Weiterbaus der A100 (16. Bauabschnitt), insbesondere vor dem Hintergrund von Lärm-, Feinstaub- und Verkehrszunahme gerade durch den Lkw-Verkehr explizit der Bevölkerung vorgestellt werden.

Begründung:

Mit Fertigstellung des 16. Bauabschnitts muss der gesamte Autobahnverkehr in das untergeordnete städtische Verkehrsnetz abfließen. Im Rahmen der öffentlichen Erörterung der Einwendungen gegen den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 wurde die Befürchtung laut, dass von einer deutlichen Zunahme der Lkw-Belastung etwa auf den Ringstraßen auszugehen ist. Dies ergibt ausdrücklich auch ein Gutachten der RegioConsult.Verkehrs- und Umweltmanagement, Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR. Die erhebliche Zunahme etwa von „Abkürzungsverkehren“ über die an den Ringstraßen anknüpfende B1/B5 wurde in dem bisherigen Planfeststellungsverfahren nicht geprüft. Eine Entlastung der B1/B5 hatte ein Lärmgutachten des Senats allerdings bereits von vornherein ausgeschlossen.

Die Senatsverwaltung muss deutlich machen, zu welchen Verkehrsverlagerungen im Lkw-Fernverkehr es durch den weiteren Ausbau der A 100 kommt. Das Ausmaß der durch zusätzliche Lkw-Verkehre verursachten Lärm- und Schadstoffbelastung kann nach Angaben des zitierten Gutachtens derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Genau diese Informationen aber sind den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Erst dann können diese prüfen, in wie weit sie betroffen sind und in wie weit sie mit ihren Einwendungen diese Betroffenheit im Planfeststellungsverfahren geltend machen wollen.

Die Senatsverwaltung muss diese Lücken und Fehler in der bisherigen Planung korrigieren. Diese Umstände waren bislang nicht bekannt und machen eine Neubewertung der Pläne unumgänglich. Eine Neubewertung ist nur unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Pläne samt der neuen Prognosezahlen müssen daher der Bevölkerung vorgestellt und zur Ansicht und Bewertung ausgelegt werden.

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