Drs. 1761/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht:
1. Darauf hinzuwirken, dass die Schulen des Bezirkes im Falle der Durchführung von Informationsveranstaltungen, Exkursionen oder Unterrichtseinheiten mit Jugendoffizieren oder Wehrdienstberatern der Bundeswehr ein Höchstmaß an Pluralität gewährleisten. Zu diesem Zwecke sollten die Schulen neben den Referenten der Bundeswehr auch Vertreter des Bundesamtes für Zivildienst oder Referenten von militärkritischen Nichtregierungsorganisationen einladen,
2. gegenüber den Schulen darauf hinzuwirken, derartige Veranstaltungen möglichst nicht im Rahmen der Schulpflicht durchzuführen bzw. Schülern unbürokratisch ein Fernbleiben von solchen Veranstaltungen zu ermöglichen.
Begründung:
Die Bundeswehr wirbt verstärkt unter Berliner Schülerinnen und Schülern. Speziell ausgebildete Jugendoffiziere der Bundeswehr haben allein in den vergangenen drei Jahren fast ein Drittel aller Berliner Oberschulen besucht und dort im Schulunterricht Informationsveranstaltungen abgehalten. Bei der Unterrichtserteilung zum Thema Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind zwangsläufig nicht nur Fragen der rechtlichen und politischen, sondern auch der ethischen, religiösen und weltanschaulichen Beurteilung betroffen. Damit berührt ein solcher Unterricht sowohl die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler aus Artikel 4 GG als auch das Erziehungsrecht der Eltern aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG, das sich in Verbindung mit Artikel 4 GG auch auf die Erziehung der Eltern in weltanschaulicher und religiöser Hinsicht erstreckt. Lediglich an elf der 98 Veranstaltungen, die in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurden, haben neben den Jugendoffizieren zum Zwecke der Ausgewogenheit Vertreter des Bundesamtes für Zivildienst teilgenommen. Dies belegt die Notwendigkeit darauf hinzuwirken, dass die Schulen institutionell durch Einladung militärkritischer Referenten ein Höchstmaß an Pluralität gewährleisten.
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