Wir müssen den Sozialstaatsauftrag des Artikel 1 des Grundgesetzes ernstnehmen und erfüllen. Das Grundgesetz fordert, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Niemandem darf also das sozio-kulturelle Existenzminimum verweigert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Ungewöhnlich schnell, bis zum 31.12. diesen Jahres, muss Schwarz-Gelb die Rechtslage ändern. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, eine sachgerechte Orientierung bei der Ermittlung der Regelsätze an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei in keiner Weise erfolgt. Vielmehr seien in intransparenter Weise Abschläge und Ausklammerungen bestimmter Bedarfe erfolgt. Die Orientierung am Rentenwert bei der Erhöhung der Regelsätze sei nicht sachgerecht. Bei der Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene moniert das Bundesverfassungsgericht gar einen „völligen Ermittlungsausfall“ und „eine freihändige Setzung“. Auch die fehlende Berücksichtigung atypischer und laufender Bedarfe moniert das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz und hält hier eine sofortige Abhilfe zu Lasten des Bundes für notwendig.
Sofort helfen
Schwarz-Gelb muss sofort Abhilfe schaffen und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie wir Grüne und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Das bisherige System, nach dem Kinder und Jugendliche nur Abschläge der Regelsätze für Erwachsene erhalten, ist nicht sachgerecht. Babys brauchen Windeln, Kinder brauchen Schulhefte. Sie benötigen allerdings weder Tabak noch Alkohol. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Wohlfahrtsverbände gehen davon aus, dass die Regelsätze zwischen 280 Euro für kleine Kinder und 360 Euro für Jugendliche liegen müssen, wie eine Expertise aus dem Jahr 2009 gezeigt hat.
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Bündnis 90/Die Grünen beschließen ambitionierten Klimaaktionsplan für Marzahn-Hellersdorf
Im Februar hat der Kreisverband Marzahn-Hellersdorf von Bündnis 90/Die Grünen eine Aktualisierung des Klimaaktionsplans beschlossen. Da das Bezirksamt bis heute auf ein entschiedenes Handeln verzichtet, möchten wir mit dieser umfassenden Vorlage einen neuen Impuls setzen. Der 25-Punkte umfassende Klimaaktionsplan von Bündnis 90/Die Grünen ist realistisch, ambitioniert und absolut notwendig.
Mit dem Antrag für einen Klimarat in der Februar-BVV setzen wir weiter darauf, im Bezirksparlament Mehrheiten für die vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen zu finden. Der Klimarat soll von der Bezirksverordnetenversammlung unter Einbeziehung der Verwaltung und bezirklicher Klimaakteur:innen, wie z.B. Umwelt- und Klimaschutzverbänden, ins Leben gerufen werden. Er soll regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich, tagen. Er soll bezirkliche Vorhaben hinsichtlich der Klimaverträglichkeit prüfen und zur Entwicklung neuer Lösungen beitragen.
Jedes Jahr gibt es neue Wetterextreme und Hitzerekorde. Um die globale Durchschnittstemperatur nicht noch weiter steigen zu lassen, hat das Pariser Klimaabkommen Zielvorgaben gesetzt und beschlossen die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad zu begrenzen.
Für die Erarbeitung haben wir uns Zeit genommen, aus Fachvorträgen gelernt und im Austausch mit anderen Bezirksverordneten Maßnahmen gesucht. Ziel war den vor etwa einem Jahr vorgelegten Klimaaktionsplan zu konkretisieren und auf Basis des aktuellen Wissens zu ergänzen. Ohne den Beitrag jedes Landes und jeder Kommune (in Berlin also die Bezirke) sind die Zielvorgaben der internationalen Staatengemeinschaft nicht einzuhalten. Deswegen ist es unabdingbar, dass wir auch Marzahn-Hellersdorf auf den Weg Richtung Klimaneutralität bringen.
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Ein Klimarat für die besten Ideen
Mit einem Antrag in der BVV setzt sich Cordula Streich für einen Klimarat für die besten Ideen in Marzahn-Hellersdorf ein (Drucksache – 2402/VIII). Der Klimarat ist Teil des bündnisgrünen Klimaaktionsplanes. Er soll unter Einbeziehung der Verwaltung und bezirklicher Klimaakteur:innen, wie z.B. Umwelt- und Klimaschutzverbänden ins Leben gerufen werden. Der Klimarat dient dem Austausch und der Prüfung klimarelevanter Maßnahmen. Er soll bezirkliche Vorhaben hinsichtlich der Klimaverträglichkeit prüfen und zur Entwicklung neuer Lösungen beitragen.
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Biesdorfer Promenade menschenfreundlich gestalten
Die Biesdorfer Promenade soll menschenfreundlicher gestaltet werden. Dafür setzen sich die bündnisgrünen Bezirksverordneten mit einem Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung ein (Drucksache – 2393/VIII). Ziel ist eine durchgehende, attraktive Wegeverbindung zwischen der Oberfeldstraße und dem Marchwitzaviertel. Die Biesdorfer Promenade ist eine wichtige Wegeverbindung zwischen Biesdorf und Springpfuhl und soll bei den Querungen niveaugleich entsprechend der Höhe des Gehwegs über die Straße geführt werden.
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