Schikane im Asylrecht: Residenzpflicht abschaffen!

Asylsuchende müssen sich in Deutschland der „Residenzpflicht“ beugen.

Das bedeutet, dass sie sich ohne „Urlaubsschein“ nur innerhalb eines Landkreises bewegen dürfen. In Berlin wurde diese Residenzpflicht ein wenig gelockert. In Berlin geduldete Flüchtlinge und AsylbewerberInnen dürfen nun auch „vorübergehend“ nach Brandenburg. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, doch noch lange nicht genug!

Die Residenzpflicht gehört ganz abgeschafft! Sie ist eines der am lautesten kritisieren Schikaneinstrumente des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes. Die Bewilligung eines „Urlaubsscheins“ einem demütigenden Antragsverfahren verbunden, die Entscheidung darüber willkürlich. Dabei ist die Begründung für die angebliche Notwendigkeit fadenscheinig: der/die AsylbewerberIn solle für die Behörden erreichbar sein. Schwerwiegende Argumente gibt es nicht, sind jedoch auch nicht zu erwarten, wurde die Residenzpflicht doch als „Abschreckungsmaßnahme“ eingeführt.

Indem sie AsylbewerberInnen und Geduldete kriminalisiert wenn sie sich, wie eigentlich im Grundgesetz „garantiert“, innerhalb Deutschlands bewegen, erschafft die Residenzpflicht Abschiebegründe selbst. Sie ist menschenverachtend und Ausdruck institutionalisierten Rassismusses. Eine Lockerung in Berlin-Brandenburg ist deshalb der richtige Schritt – zu einer längst überfälligen bundesweiten Abschaffung!

Links:
http://www.residenzpflicht.info/
“Mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Berlin und Brandenburg schaffen” – Mitteilung vom Senat vom 27.08.10

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