Zum Alkoholverbot am Biesdorfer Baggersee

KA 301/VI

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Bezirksamt ein Alkoholverbot erlassen und wieso hat das Bezirksamt die BVV bei solch einem gravierendem Beschluss nicht mit einer Vorlage zur Beschlussfassung eingebunden?

Im letzten Jahr ist es am Biesdorfer Baggersee zur erheblichen Beeinträchtigung der Allgemeinheit gekommen. Personen wurden verletzt und bedroht, eine nicht geringe Anzahl von Beschwerden von Nutzern wurde erfasst. Diese Vorfälle standen mittelbar oder unmittelbar mit dem dort stattfindenden Alkoholkonsum im Zusammenhang.

Das Bezirksamt wurde daher auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern gebeten, ein Alkoholverbot auf den Flächen am Biesdorfer Baggersee festzulegen.

Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und der Polizei und dem Ordnungsamt Handlungssicherheit zu geben wurde nach § 6 Abs. 4 Grünanlagengesetz ein Alkoholverbot erlassen.

2. Welche rechtlichen Auswirkungen hat dieses Alkoholverbot (im Vergleich zu den Möglichkeiten der Polizei vorher und zu den Sanktionen für Alkoholkonsumierende) und wie wird es umgesetzt und kontrolliert?

Die Polizei und das Ordnungsamt können nun vor Ort, auch unter Hinweis der installierten Schilder, Platzverweise erteilen und damit aggressiv werdende Bürgerinnen und Bürger an einen anderen Ort verweisen.

3. Bitte erläutern Sie chronologisch die Vorkommnisse sowie die Bewegungen und Anstrengungen von Institutionen und BürgerInnen, die zu dem Beschluss führten.

Seitens des zuständigen Polizeiabschnitts wurden wir im Spätsommer auf die Situation bzgl. strafrechtlicher Vorfälle aufmerksam gemacht. Eine Auflistung dieser Vorfälle ist beim Polizeipräsidenten zu erfragen. Bestätigen kann das Bezirksamt, dass es allein im Jahr 2009 2 Kapitalverbrechen am Biesdorfer Baggersee gegeben hat.

4. Welche Alternativen wurden überlegt und diskutiert und welche Gründe sprachen gegen eine sozialpädagogischere Herangehensweise?

Auch in Bezug auf Frage 3 haben Ordnungsamt und Polizei aus nahezu wöchentlichen gemeinsamen und separaten Kontrollen an Freitagen und Samstagen im Jahr 2009 die Erkenntnis gewonnen, dass sich hier ein Kriminalitätsschwerpunkt entwickelt. Nach intensiven Gesprächen mit allen beteiligten Ämtern, auch in der AG Jugendschutz, ist man zum Schluss gekommen, das Alkoholverbot als präventive Maßnahme zu einem ggf. Einschreiten und Verweisen verhängen zu müssen.

Christian Gräff

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel