Drs. 1832/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Änderungen des Flächennutzungsplanes hat das Bezirksamt auf dem Grundstück Elsenstraße 9-11 geplant, bzw. ist eine Teilvermarktung vorgesehen?
2. Welcher Schaden ist dem Bezirksamt durch den Leerstand, statt Vermietung z. B., entstanden?
Hinweis: Gemeint ist das ehemalige Schulgrundstück Elsenstraße 7-9
zu 1.
Der Flächennutzungsplan stellt für die o.g. Fläche eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und hohem Grünanteil dar.
Auf Grund der derzeitig vorhandenen und absehbaren Schülerzahlen wurde mit
Bezirksamtsbeschluss Nr. 110/III vom 03.07.2007 die Aufgabe des o.g. Schulstandortes beschlossen.
Im Interesse einer zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklung des Gebietes soll der Bebauungsplan, in dem sich die Grundstücke befinden, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Grundstücke geändert werden. Die städtebaulichen Strukturen sollen den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst werden. Beabsichtigt ist, für den größten Teil dieser Grundstücke – unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden Wohnnutzung – auch hier Wohnbauflächen mit dem Bebauungsplan festzusetzen. Voraussetzung für die Festsetzung dieser geänderten Bebauungsplanziele ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP Berlin), da die Entwicklung einer Wohnbaufläche aus der derzeitigen Darstellung des FNP Berlin nicht möglich ist. Das Stadtentwicklungsamt hat den Auftrag, für den Teilbereich Mahlsdorf/Elsenstraße eine Änderung des Flächennutzungsplans bei der zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zu beantragen. Statt der Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil soll eine Wohnbaufläche W4 dargestellt werden. Damit werden die Voraussetzungen für die Vermarktung der Flächen geschaffen.
Hinweis:
Im Umkehrschluss ist aber eine Schule entsprechend dem Bestand im allgemeinen Wohngebiet zulässig, so dass auch der Fortbestand schulischer Nutzungen auch einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegen stehen würde. Dies gilt auch für den Erhalt der KITA und die Weiterführung der vorhandenen Sporthalle als Kiezsporthalle.
zu 2.
Mit notarieller Urkunde 505/2009 wurde das Grundstück Elsenstraße 7-9 am 30.09.2009 an den Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übergeben.
Wegen der Festlegung als langfristiger Schulstandort im FNP hat der Liegenschaftsfonds das Grundstück wegen fehlender Vermarktungsmöglichkeiten bis zur Klärung an den Bezirk zurückgegeben. Damit ist gegenwärtig der Liegenschaftsfonds Eigentümer und der Bezirk Besitzer des Grundstücks Elsenstraße 7-9. Da der Bezirk nicht Grundstückseigentümer ist, kann das Schulgebäude nicht durch den Bezirk vermietet werden. Folglich ist dem Bezirk kein Schaden durch Leerstand entstanden.
St. Richter
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