Gleiches Rentenrecht in Ost und West!

Über 20 Jahre nach der deutschen Einheit gibt es immer noch ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland. Gleichzeitig rollt eine neue Altersarmutswelle auf Deutschland zu, die insbesondere den Osten Deutschlands bedroht. Beides ist zu berücksichtigen, wenn die Rente mit dem Ziel reformiert werden soll, ein einheitliches Rentenrecht zu erreichen.

Am 26. Mai 2011 hat der deutsche Bundestag über die Initiative der BündnisGrünen Bundestagsfraktion für ein bundeseinheitliches Rentenrecht beraten. Noch immer liegt der Ost-Rentenwert mehr als zehn Prozent unter dem im Westen. Derzeit sind es 24,13 Euro im Osten und 27,20 Euro im Westen. Das ist zutiefst ungerecht. Deshalb ist unsere wichtigste Forderung die Anhebung des Rentenwertes Ost auf den Rentenwert West, und zwar so schnell wie möglich.

Hierzu die Rede von Wolfgang Strengmann-Kuhn.

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