In der Bezirksverordnetenversammlung vom 27. Mai 2011 stand unter anderem das Thema „steigende Grundwasserstände“ auf der Tagesordnung. Es ist gut, dass sich die Verordneten des Problems annehmen, denn der Senat wird seiner gesetzlichen Aufgabe nur unzureichend gerecht. Der Senat muss sich hier an die gesetzlichen Bestimmungen halten! Dabei müssen ebenfalls die Interessen des Naturschutzes berücksichtigt werden. Aber klar ist: die Betroffenen BürgerInnen mit den Folgen allein zu lassen, ist für uns nicht vertretbar!
Rund um das Wasserwerk Kaulsdorf kommt es bei hohen Niederschlagsmengen immer wieder zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels. Die Folgen der Vernässung sind Schäden in der Gebäudesubstanz. Um einen unkontrollierten dauerhaften Anstieg des Grundwassers in den Ortsteilen Kaulsdorf-Süd und Mahlsdorf-Süd und die damit verbundenen Auswirkungen auf die zahlreichen Einfamilienhäuser in diesem Bereich zu verhindern, ist ein langfristiges Konzept für siedlungsverträgliche Grundwasserstände dringend erforderlich. Leider fehlt dem Senat bis heute ein abgestimmtes Grundwasserförderungskonzept für die ganze Stadt.
Dieses ist gemeinsam mit den Betroffenen BürgerInnen zu entwickeln. Die Regulierung der Grundwasserstände ist explizit in § 37a des Berliner Wassergesetzes geregelt. In der Grundwassersteuerungsverordnung heißt es: “Über Jahrzehnte künstlich abgesenkte Grundwasserstände dürfen nicht in unverträglichem Ausmaß angehoben werden.”
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