Änderung der GO BVV im Abschnitt: VI. Behandlung von Beratungsunterlagen

0332/VII Die BVV möge beschließen:

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die VII. Wahlperiode wird wie folgt geändert:

Ein zusätzlicher § 20a Resolutionen mit folgendem Wortlaut wird unter der Überschrift „VI. Behandlung von Beratungsunterlagen“ eingefügt:

(1) Resolutionen sind Willensbekundungen der BVV zu einem den Bezirk Marzahn-Hellersdorf berührenden Thema, das von herausragender Bedeutung ist.

(2) Resolutionen sind spätestens zwei Tage vor der Sitzung der BVV einzubringen. In Ausnahmefällen können Resolutionen auch in Form der Dringlichkeit mit einfacher Mehrheit der BVV auf die Tagesordnung gesetzt werden.

(3) Resolutionen werden mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet.

(4) Resolutionen können zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden.

 

Begründung:

Immer wieder stellt die BVV fest, dass keine geeignete Verfahrensweise existiert, um Willensbekundungen der BVV in den Geschäftsgang zu bringen.

Dies wurde zuletzt in der Sitzung der BVV am 26. April 2012 beklagt.

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