Gerechte Verteilung der Personalressourcen zwischen den Bezirken erarbeiten!

Antrag – 0395/VII (05.06.2012)

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Einsparvorgabe beim Personal für die Bezirke zurückgewiesen wird. Die Bezirke haben in den vergangenen Haushaltsjahren gegenüber der Hauptverwaltung  überproportional Personal abbauen müssen und sollen daher für den Doppelhaushalt 2012/13 von weiteren Einsparungen im Personalbestand verschont bleiben.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass  die IST-Zumessung abgeschafft wird, um den Bezirken eigene Handlungsspielräume zuerhalten. Dem Bezirksamt wird besonders empfohlen, sich an der anstehenden Arbeitsgruppe zu beteiligen, die Vorschläge für eine gerechtere Verteilung der Personalausstattung zwischen den Bezirken erarbeiten soll. Eine gerechtere Verteilung muss die Personalausstattung im Verhältnis zu der Einwohnerzahl berücksichtigen.

Begründung:

Im vom Senat von Berlin beschlossenen Sanierungsprogramm für die Jahre 2012-2016 ist vorgesehen, den Personalbestand in den Bezirken bis zum Jahr 2015 (!) auf 100.000 VZÄ (Vollzeit-Äquivalente) zu reduzieren. Der Personalabbau vollzieht sich hierbei vor allem durch die Ausnutzung der Fluktuation (z.B. durch altersbedingten Ruhestand).

Aus diesen Gründen muss der Bezirk dafür eintreten, dass eine Reduzierung des Personalbestandes in den Haushaltsjahren 2012/13 von den Hauptverwaltungen zu tragen ist und bei der innerbezirklichen Stellenverteilung ein angemessener Ausgleich stattfindet.

Unabhängig von der Frage, welche Möglichkeiten und Effizienzreserven bisher für die Konsolidierung des Landeshaushaltes nicht genutzt wurden, aber genutzt werden sollten (z.B. in der sog. Verwaltung der Verwaltung und durch einen gezielteren Mitteleinsatz im Transferbereich), haben die Bezirke in den vergangenen Jahren bereits durch einen massiven Personalabbau ihren Beitrag an der Konsolidierung der Landesfinanzen erbracht. Ob und in welchem Umfang die Bezirke noch einmal einen Konsolidierungsbeitrag durch Personalbabbau zu leisten haben, sollte für die Haushaltsjahre 2014/15 vorbehalten bleiben.

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