Zur ehemaligen Jugendeinrichtung: Das Haus

kleine Anfrage “Zur ehemaligen Jugendeinrichtung: Das Haus” – KA-030/VII (16.02.2012)

Zu der o.g. Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:

1. Ist die ehemalige Jugendeinrichtung “Das Haus” Alt-Kaulsdorf 43 noch im Bezirkseigentum?

Die ehemalige Jugendeinrichtung „Das Haus“ Alt-Kaulsdorf 43 befindet sich nicht mehr im Eigentum des Bezirkes.

2. Wenn nicht, wann wurde es an den Immobilienfond übergeben?

Das Grundstück Alt-Kaulsdorf 43 befindet sich in Privatbesitz.

Das Grundstück wurde nicht an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übergeben, sondern aus dem Bestand des bezirklichen Finanzvermögens mittels Vollmachtverkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG veräußert. Der entsprechende Auftrag wurde am 28.03.2008 erteilt. Der neue Eigentümer wurde am 22.09.2009 im Grundbuch von Hellersdorf eingetragen.

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