Möglichkeit der vertraulichen Geburt in Marzahn-Hellersdorf

Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für Frauen in Not, ihre Kinder anonym und unter medizinischer Betreuung zur Welt zu bringen. Nach der Geburt hat die Mutter die Möglichkeit das Krankenhaus wieder zu verlassen und ihr Baby in der Obhut des Krankenhauses zu lassen. Unser Antrag (1261/VII) soll dazu beitrage diese Möglichkeiten bekannter zu machen.

Das im Bezirk bestehende Netzwerk „Rund um die Geburt“ wird eingesetzt, um das Inkrafttreten des Gesetzes bekannt zu machen und die Zusammenarbeit seiner Mitglieder speziell zum Thema vertrauliche Geburt zu intensivieren. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und die Kooperationspartner_innen im Rahmen der Frühen Hilfen mit den Familienhebammen werden zu den neuen Möglichkeiten im Rahmen der vertraulichen Geburt informiert.

Antrag – 1261/VII (14.01.2014)

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei potentiellen Einrichtungen im Bezirk (Krankenhäuser, Hebammen u. a.) die Möglichkeit der vertraulichen Geburt in Marzahn-Hellersdorf anzuregen. Die Umsetzung und Kommunikation dieses Angebotes sollte durch alle öffentlichen Einrichtungen des Bezirkes unterstützt werden.

Begründung:

Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für Frauen in Not, ihre Kinder anonym und unter medizinischer Betreuung zur Welt zu bringen. Nach der Geburt hat die Mutter die Möglichkeit das Krankenhaus wieder zu verlassen und ihr Baby in der Obhut des Krankenhauses zu lassen. Dieses präventive Angebot unterstützt die im Dezember verabschiedete Forderung der Installation einer bezirklichen Babyklappe.

Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ist durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen
Geburt (SchwHiAusbauG) und sein Inkrafttreten am 01.05.2014 in Kenntnis gesetzt worden.

Die Umsetzung des Gesetzes liegt in der Verantwortung der Länder. Daher ist ein besonderer Schwerpunkt im Land Berlin auf die Klärung für die Betreuung von Frauen mit dem Wunsch einer vertraulichen Geburt und damit auf die Zusammenarbeit zwischen Beratungsstellen der Stadt, Freier Träger und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu legen. Zu klären ist hierbei auch die Notwendigkeit einer Fortbildung von Berater_innen zur Absicherung eines einheitlichen Vorgehens im Land Berlin, zumal im Gesetz keine verpflichtende Fortbildung vorgesehen ist.

Das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung als anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle steht Frauen, die eine vertrauliche Geburt wünschen für Beratungen zur Verfügung. Zurzeit werden der Inhalt des Gesetzes und die Möglichkeiten der Umsetzung besprochen. Besondere Aufmerksamkeit finden die Besonderheiten des Ablaufs der Beratung zur Wahrung der Anonymität der Frau, der Rechte des Kindes und des Vaters.

Das im Bezirk bestehende Netzwerk „Rund um die Geburt“ wird eingesetzt, um das Inkrafttreten des Gesetzes bekannt zu machen und die Zusammenarbeit seiner Mitglieder speziell zum Thema vertrauliche Geburt zu intensivieren. Die Internetauftritte des Gesundheitsamtes, des Zentrums und des Netzwerkes werden genutzt, um die Bürger_innen über die Möglichkeiten zur anonymen Beratung im Schwangerschaftskonflikt und zur anonymen Geburt fortlaufend zu informieren.Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und die Kooperationspartner_innen im Rahmen der Frühen Hilfen mit den Familienhebammen werden zu den neuen Möglichkeiten im Rahmen der vertraulichen Geburt informiert.

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