Zu Demonstrationen vor der Europawahl

Mit zwei großen Anfragen haben wir die Demonstrationen direkt vor der Unterkunft am Pfingstwochenende (1507/VII) sowie vor der Europawahl (1506/VII) zum Thema der Bezirksverordnetenversammlung gemacht.

Demonstrationen nach dem Versammlungsgesetz unterliegen keinem Genehmigungsverfahren. Sie müssen lediglich angemeldet werden. Versammlungsbehörde für ganz Berlin ist Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt 5. In Ausnahmefällen kann bei Spontan- oder Eilversammlungen aus aktuellem Anlass eine Anmeldung auch gegenüber den vor Ort befindlichen Polizeikräften ausgesprochen werden.

Große Anfrage – 1506/VII (13.06.2014)

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Wie regelt sich die polizeiliche Zuständigkeit für die Genehmigung von Demonstrationen im Bezirk?
  2. Warum wurde es der rechtsextremen NPD genehmigt, sich am Tag vor der Europawahl direkt vor der Unterkunft zu profilieren? (In den letzten Monaten erfolgten Aktionen o. ä. aus Rücksicht gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern und den geflüchteten Menschen nicht direkt vor der Unterkunft.)
  3. Wie stehen die Verantwortlichen dazu, dass es Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten erschwert wurde, ihren Protest immer in Sichtweite der NPD kund tun zu dürfen?

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bezirksamtes wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport angefragt. Im Ergebnis wurden die nachfolgenden Informationen übermittelt:

Die an die Polizei Berlin gerichtete Bitte um Beantwortung der Großen Anfrage der BVV Marzahn-Hellersdorf, Drucksache Nr. 1506/VII, betrifft das Demonstrationsgeschehen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf .

zu 1.)

Demonstrationen nach dem Versammlungsgesetz unterliegen keinem Genehmigungsverfahren. Sie müssen lediglich angemeldet werden. Versammlungsbehörde für ganz Berlin ist Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt 5. In Ausnahmefällen kann bei Spontan- oder Eilversammlungen aus aktuellem Anlass eine Anmeldung auch gegenüber den vor Ort befindlichen Polizeikräften ausgesprochen werden.

Für die Fragen 2 und 3 gilt:

Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Kleine oder Große Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen zu Themen der Inneren Sicherheit zu beantworten. Parlamentarisches Kontrollgremium für die Polizei Berlin in Angelegenheiten der Inneren Sicherheit ist der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich bitte daher um Verständnis, dass Antworten zu den weiteren Fragen von hier aus nicht erfolgen.


Große Anfrage – 1507/VII (13.06.2014)

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Unter welchen Voraussetzungen erfolgte die Zusage zur spontanen Demonstration der rechtsextremen Bürgerinitiative unter Beteiligung freier Kameradschaftsszene sowie der NPD?
  2. Warum wurde es dem Demonstrationszug genehmigt, sich direkt vor der Unterkunft zu profilieren?
  3. Welche Route wurde durch die zuständige Behörde genehmigt?

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bezirksamtes wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport angefragt. Im Ergebnis wurden die nachfolgenden Informationen übermittelt:

Die an die Polizei Berlin gerichtete Bitte um Beantwortung der Großen Anfrage der BVV Marzahn-Hellersdorf, Drucksache Nr. 1507/VII, betrifft das Demonstrationsgeschehen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Kleine oder Große Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen zu Themen der Inneren Sicherheit zu beantworten. Parlamentarisches Kontrollgremium für die Polizei Berlin in Angelegenheiten der Inneren Sicherheit ist der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Antwort von hier aus nicht erfolgt.

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