Bereits im Jahr 2013 haben wir das Bezirksamt mit einer großen Anfrage (1008/VII) zur geplanten Umnutzung des Wernerbadareals befragt und uns mit einem Antrag zum Areal des Wernersees (1007/VII) dafür eingesetzt haben die mögliche Bebauungsdichte zu begrenzen. Die bisher bekannten Planungen lassen schlimmste Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers.
Eine aktuelle kleine Anfrage (KA-382/VII) stellt nun das Biotop und die zu schützende Natur in den Mittelpunkt. Wir wollen den Wernersee als wesentlichen Bestandteil des Biotopverbundes schützen.
Antwort auf kleine Anfrage „Zum Wernerseegelände als Biotopverbund“ – KA-382/VII (02.10.2014)
Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.
1. Wer ist für die Untersuchung der naturschutzrechtlichen Belange zuständig?
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-63 wurde in Zuständigkeit der Stadtplanung und Beteiligung des Umwelt- und Naturschutzamtes für den Geltungsbereich ein Gutachten zu den Belangen des Artenschutzes durch eine anerkannte sachverständige Gutachterin (Dr. Susanne Salinger) erstellt. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich von August 2011 bis Anfang Mai 2012.
2. Wie wird der ökologische Wert des Wernerseeareals insgesamt (d.h. auf der Grundlage der Forderungen des LaPro – Bedeutung für das Gebiet, Teil eines Biotopverbundes) ermittelt?
Durch das oben angeführte Gutachten.
3. Gab es eine Besichtigung des Gewässers im Rahmen der Gewässerschau?
Nein, das Gewässer wurde nicht im Rahmen der Gewässerschau besichtigt. Das Gewässer und Umfeld wurde 2012 begangen und umfangreich bewertet. Eine erneute Begehung fand auf Grund der Abgeschlossenheit des Geländes nicht statt.
4. Gibt es aktuelle Gewässeruntersuchungen zur Wasserqualität?
Nein.
5. Nach welchem Verfahren wurde die Größe der besonders zu schützenden Uferbereiche festgelegt?
Um den größtmöglichen Schutz des Wernersees im Rahmen der Aufstellung des B-Planes zu erzielen, wurde das gesamte Areal des Wernersees als zu schützendes Biotop eingestuft.
Die Freihaltung der Flächen um den Wernersee von Bebauung berücksichtigt die ökologische Funktion des Gewässers 2. Ordnung und das daraus resultierende Erfordernis von Renaturierungsmaßnahmen. Die Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung der gutachterlichen Aussagen und der bestehenden naturräumlichen Besonderheit des ehemaligen Wernerbades, eines ursprünglich natürlichen Kleingewässers.
6. Wurde der Baumbestand kartiert und für jeden Baum ein Gutachten erstellt?
Für die Fläche des ehemaligen Wernerbades liegt ein Baumkataster von 2011 vor, welches dem Bezirk von dem Eigentümer der Fläche (Berliner Bäderbetriebe) zur Verfügung gestellt wurde.
7. Sind aktuelle Gutachten zu Flora, Fauna und Artenschutz für das Areal vorhanden
(ganzjährige Erfassung durch ein zugelassenes unabhängiges Gutachterbüro)?
Ja. (Siehe Antwort zu 1)
Christian Gräff
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Klimaschutz: Weiter kein Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude in Marzahn-Hellersdorf
Es sind weiter wenig Fortschritte beim Klimaschutz in Marzahn-Hellersdorf zu erkennen. Eine aktuelle Anfrage zu den vorgeschriebenen Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude ergibt, dass nur für 15-20% der bezirklichen Gebäude 60-80% der Basisdaten erhoben sind. Sanierungsfahrpläne sind bisher noch gar keine erstellt worden (KA-790/VIII). Damit wird Marzahn-Hellerdorf alle Klimaziele verpassen.
In Aussicht gestellt wird einen Sanierungsfahrplan für ca. 10% der Gebäude bis zum Sommer 2021 aufzustellen. Bündnis 90/Die Grünen fordern das Bezirksamt das in Aussicht gestellte Minimalziel zu erreichen. Bis zum Sommer muss dazu ein verbindlicher Zeitplan für die weitere Erstellung der weiteren Sanierungsfahrpläne vorgelegt werden. Denn klar ist: die Zeit für wirksamen Klimaschutz läuft uns davon.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Die Regenbogenfahne zum IDAHOT
Die Regenbogenfahne soll in diesem Jahr vor allen wichtigen Verwaltungsgebäuden in Marzahn-Hellersdorf hängen. Mit einem Antrag setzt sich Nickel von Neumann in der Bezirksverordnetenversammlung im März 2021 dafür ein, sie in diesem Jahr vor dem Rathaus Hellersdorf, dem Verwaltungsgebäude Rathaus Marzahn und dem Verwaltungsgebäude Riesaer Straße 94 zu hissen (Drucksache – 2482/VIII).
Mit dieser und vergleichbaren Aktionen in anderen Teilen der Welt soll anlässlich des Internationalen Tages gegen Homosexuellen-, Bisexuellen- und Transfeindlichkeit (kurz IDAHOT, am 17. Mai) darauf aufmerksam gemacht werden, dass Diskriminierung, Gewalt und Ablehnung von Lesben, Schwulen, Transpersonen, Bisexuellen und queeren Menschen beendet werden muss. Auch in Deutschland werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert und strukturell benachteiligt.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Mehr Beratungs- und Informationsangebote zum Thema rechtsextremer Gewalt gegen Frauen
Der Internationale Tag gegen Rassismus wird jährlich am 21. März begangen und wurde 1966 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Aus diesem Anlass setzen sich Bündnis 90/Die Grünen in diesem Jahr für den Ausbau der Beratungs- und Informationsangebote zum Thema rechtsextremer Gewalt gegen Frauen in Marzahn-Hellersdorf ein. In einem entsprechenden Antrag wird das Bezirksamt aufgefordert auch das Thema häusliche Gewalt zu berücksichtigen (Drucksache 2493/VIII).
Rassistische Anfeindungen und Gewalt gegen Geflüchtete und rassistisch diskriminierte Menschen haben auch hierzulande drastisch zugenommen. Diejenigen, die rassistische Gewalttäter mit Hassreden munitionieren, sitzen auch in Deutschland in den Parlamenten. Die AfD zu stoppen und ihre völkisch-nationale, antidemokratische Politik zu Fall zu bringen, ist das Ziel von Aufstehen gegen Rassismus. Unsere Alternative heißt Solidarität! Gerade in der Pandemie. Nein zur Hetze gegen Sündenböcke von Nazis und Rassisten!
weiterlesen »
Weiterlesen »