Berühmte Frauennamen für künftige Straßenbenennungen

Immer wieder haben sich Bündnis 90/Die Grünen dafür eingesetzt neue öffentliche Straßen in Marzahn-Hellersdorf nach Frauen zu benennen. Denn von den nach Personen benannten Straßen sind bisher weniger als 10% nach Frauen benannt. In der gestrigen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wurde nun mit der Drucksache 1362/VII-4 beschlossen, künftig im Bereich der Ortsteile Marzahn zu benennende Straßen oder Plätze nach Persönlichkeiten wie Bärbel Bohley zu benennen.

Die Berlinerin gehörte zu den führenden Oppositionellen gegen das SED-Regime und hatte deswegen auch im Gefängnis gesessen. 1989 gründete sie die Bürgerbewegung Neues Forum mit. Bohley hat wesentlich dazu beigetragen, dass aus den kleinen Oppositionsgruppen eine große Bürgerbewegung wurde. Sie ist unserem Bezirk durch die künstlerische Fassadengestaltung der Kindertagesstätte Wittenberger Straße / Flämingstraße verbunden. Mit der geplanten Straßenbenennung kurz nach ihrem fünften Todestag, würdigt Marzahn-Hellersdorf ihren Einsatz für Demokratie.

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, künftig im Bereich der Ortsteile Marzahn (-Mitte, -Süd, -Nordwest) zu benennende Straßen oder Plätze nach folgenden Persönlichkeiten zu benennen (Auflistung in prioritärer Reihenfolge, Lebensläufe bzw. Erläuterungen):

  • Bärbel Bohley
  • Lore Krüger
  • Elisabeth von Knobelsdorff
  • Lina Hähnle
  • Judith Resnik

Begründung:

Die AG Straßenbenennungen hat in ihren Sitzungen, zuletzt am 06.05.2015, diverse Vorlagen zur Benennung von Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nach Frauen eingehend beraten und dabei unter Einbeziehung des Heimatvereins und der bezirklichen Kommission Gedenkorte für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erarbeitet. Für den Bereich der Ortsteile Marzahn wurden in einer Auswahl aus 12 vorgeschlagenen Persönlichkeiten obige fünf Namensvorschläge wie dargestellt priorisiert.

Nach Beratung in der Ausschusssitzung am 01.09.2015 schließt sich der Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen an und reicht den vorliegenden Ausschussantrag ein.

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