Zweckentfremdung zur Abzocke mit der Unterbringung geflüchteter Menschen?

In anderen Bezirken gibt es eine dramatische Zunahme von Anträgen auf Zweckentfremdung von bisher normal vermieteten Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen. Mit einer großen Anfrage haben wir das Bezirksamt gefragt, wie es hiermit in Marzahn-Hellersdorf aussieht.

Große Anfrage – 2294/VII (19.04.2016)

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf Zweckentfremdung von bisher normal vermietetem Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen in den letzten Monaten verändert (bitte Zahlen der letzten 12 Monate zum Vergleich angeben)?
  2. Es hat in den letzten Monaten eine Anfrage / eine Erkundigung gegeben.

  3. Wie viele dieser Anträge hat der Bezirk positiv/negativ beschieden und bei wie vielen Anträgen läuft das Entscheidungsverfahren noch?
  4. Die Anfrage dazu läuft noch. Bisher liegt kein Ergebnis vor. Es wird jedoch mit einem negativem Ergebnis gerechnet. >Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer nicht an ablehnende Bescheide halten und wie wird dies kontrolliert?

    Derartige Fälle sind nicht bekannt. Probleme entstehen jedoch durch fehlende Personalausstattung. Es werden aber Stichproben durchgeführt.

  5. Wie geht das Bezirksamt mit illegalen Unterkünften um, die dem Bezirksamt bekannt werden?
  6. So etwas ist bisher im Bezirk nicht vorgekommen. Wenn dazu Informationen vorliegen, werden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Folgend gibt es einen Unterlassungsbescheid und notfalls ein Zwangsgeld bis zu 100.000 €. Am Ende bliebe die Möglichkeit der Räumung.

  7. Beteiligt sich Marzahn-Hellersdorf am Projekt „Weiße Liste“, auf der alle genehmigten Unterkünfte im Land Berlin aufgeführt sind, so dass Kostenübernahmen für Objekte, die dort nicht aufgelistet sind, zukünftig weder ausgestellt noch bezahlt werden?
  8. Marzahn-Hellersdorf beteiligt sich an der Weißen Liste.

Begründung
Das öffentliche Interesse am Erhalt von Wohnraum ist hoch. Die Unterbringung von Geflüchteten muss außerhalb von genehmigten und mit den entsprechenden Auflagen versehenen gewerblichen Beherbergungsbetrieben immer auf Basis einer Monatsmiete erfolgen.

Selbstverständlich wollen und werden wir weiterhin alles dafür tun, die nach Berlin geflüchteten Menschen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Die Abzocke einiger privater Wohnungsbesitzer auf Kosten der Steuerzahler muss jedoch ein Ende haben.

Der Bezirk Mitte wird in Zusammenarbeit mit dem LAGeSo und den anderen Bezirken eine sogenannte „Weiße Liste“ zusammenstellen, auf der alle genehmigten Unterkünfte im Land Berlin aufgeführt sind. Kostenübernahmen für Objekte, die dort nicht aufgelistet sind, sollen weder ausgestellt noch bezahlt werden, sofern sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden.

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