Zur Auslastung des Cleantech Business Park in Marzahn stellte der bündnisgrüne Bezirksverordnete Nickel von Neumann folgende Kleine Anfrage an das Bezirksamt:
1. Wie viele Firmen haben sich auf dem Gelände bisher niedergelassen?
Seit 2010 wurden im Gewerbegebiet Marzahn-Nord über 20 ha Gewerbeflächen für Unternehmensansiedlungen verkauft. In diesem Rahmen sind über 1.500 neue Arbeitsplätze entstanden. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich dieser Trend weiter verstärkt. Außerhalb des CBP sind derzeit lediglich 3 ha für die direkte Vermarktung geeignet. Dies unterstreicht den Bedarf an entsprechenden Gewerbeflächenpotenzialen. Der CBP hat ein besonderes, auf Zukunftstechnologien ausgerichtetes Profil. Derzeit sind konkrete Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen reserviert. Eine Veräußerung von Flächen hat allerdings noch nicht stattgefunden.
2. Welche Gründe haben zur evtl. geringen Vermarktung der Flächen geführt?
Eine zu geringe Vermarktung hat nicht stattgefunden, wie die Ausführungen zu Frage 3 zeigen. Dennoch gibt es unterschiedliche Gründe für eine derzeit noch nicht erfolgte Ansiedlung. Die Erschließungsmaßnahmen wurden erst vor einem Jahr beendet, davor konnte der Verkaufsprozess aus fördertechnischen Gründen nicht begonnen werden.
Die Flächen des CBP sind als GI-Gebiet gewidmet und unterliegen damit sehr strengen planungsrechtlichen Nutzungsauflagen. Eine Ansiedlung bleibt industriell geprägten produzierenden Unternehmen, denen in normalen Gewerbegebieten keine Ansiedlung erlaubt ist, vorbehalten. „Einfache“ Gewerbetreibende sowie spekulative Investoren sind nicht kaufberechtigt. Ansiedlungen im produzierenden Bereich sind jedoch aufgrund der Kapitalintensität der Investitionen (teure Produktionsanlagen mit langen Amortisationslaufzeiten sowie teils mehrjährigen Bau- und Anlaufphasen) immer Standortfragen mit langfristiger Perspektive. Im Vergleich zu Ansiedlungen aus den Bereichen Lager und Logistik, welche relativ schnelle und unkomplizierte Standortwechsel zulassen, sind Industrieansiedlungen dadurch mit einem sehr viel höheren Planungsaufwand verbunden. Wir begleiten mehrere Ansiedlungsvorhaben bereits seit mehr als einem Jahr.
Darüber hinaus verfolgt das BA mit der Ansiedlung im CBP ein inhaltliches Konzept (erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Kreislaufwirtschaft), außerdem müssen Ansiedlungsinteressierte den Förderkriterien der GRW entsprechen, so dass viele Nachfragen daher nicht berücksichtigt werden konnten.
3. Wie erfolgt die Vermarktung des Geländes?
Die Vermarktung erfolgt über einschlägige Multiplikatoren wie z.B. Verbände, ansiedlungsnahe Dienstleister (Makler, Finanz- u. Beteiligungsmanager, spezialisierten Baufirmen, Architekten, Rechtsanwälten etc.) sowie Fachpublikationen, um die Verfügbarkeit unseres Flächenangebots regional, national und international zu transportieren. Darüber hinaus erfolgt die Präsenz auf einschlägigen Fachmessen. Zusammen mit Partnern wie der WISTA und Berlin Partner betreiben wir auf verschiedenen nationalen und internationalen Foren (Messen, Konferenzen, Delegationsreisen u. -empfänge etc.) gezieltes Standortmarketing für den Großraum Berlin.
4. Gibt es Fristen, bei deren Nichtbeachtung Fördergelder zurückgezahlt werden müssen?
Nein, es gibt keine Fristen.
Johannes Martin
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