Wir freuen uns sehr, dass auch die neue Berliner Tierschutzbeauftragte Diana Plange bei unserer Tierschutzveranstaltung am 26.06. in der Jugendfreizeiteinrichtung U5 zu Gast ist. Mit Diana Plange gibt es nun endlich eine hauptamtliche Tierschutzbeauftragte, wie wir es in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt haben. Damit steht im Senat für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine Ansprechpartnerin und beratende Stimme in allen Fragen des Tierschutzes bereit. Klingt eigentlich selbstverständlich, aber schon der Blick ins rot-rot regierte Brandenburg zeigt, dass dort eine solche Stelle erst nach einem Volksbegehren mit über hunderttausend Unterschriften geschaffen wurde – und das mit wenig Befugnissen. In Berlin zeigen wir: Grün wirkt!
Mit einem 9-Punkte-Plan für Tierschutz wollen Bündnis 90/Die Grünen Berlin die Hauptstadt zum Vorreiter in Sachen Tierwohl und Artenschutz machen. Einen entsprechenden Maßnahmenplan hat die Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf ihrer Frühjahrsklausur Anfang Mai vorgestellt. Demnach bekommt das Land Berlin erstmals eine hauptamtliche Tierschutzbeauftragte, auf Tierversuche soll weitestgehend verzichtet werden und Wildtiere in Zirkussen besser geschützt werden.
Wir möchten zusammen mit Ihnen diskutieren: „Wie kann Tierquälerei endlich stärker bekämpft werden, damit es allen Tieren – ob groß oder klein – in Berlin gut geht?“ Gerade in einer Großstadt wie Berlin ist der artgerechte Umgang mit Tieren wichtig und für uns BündnisGrüne daher ein großes Anliegen.
- Zu Gast sind Stefan Taschner (MdA, Sprecher für Tierschutzpolitik), Diana Plange (Tierschutzbeauftragte für Berlin) und Inka Seidel-Grothe (Bundestagskandidatin für Marzahn-Hellersdorf)
- Montag, 26.06.2017, 18:00 Uhr
- Jugendfreizeiteinrichtung U5, Auerbacher Ring 25, 12619 Berlin
- Alle Interessierten sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren. Eine Parteimitgliedschaft ist nicht nötig.
»Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.«
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