Fachgespräch zum Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz

Die Rot-Rot-Grüne Koalition will das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) evaluieren und weiterentwickeln. Hierzu gehört eine kritische Bestandsaufnahme. Gemeinsam mit Susanna Kahlefeld, bündnisgrüne Sprecherin für Partizipation und Beteiligung im Abgeordnetenhaus wollen wir am 16. März 2018 von 18-20 Uhr im Haus Babylon (Stephan-Born-Str. 4, 12629 Berlin) im Rahmen eines Fachgespräches diskutieren, wie weit die Umsetzung bisher gelungen ist und wie sich das Thema in Marzahn-Hellersdorf darstellt.

Alle Interessierten sind herzlich Willkommen mitzudiskutieren. Eine Parteimitgliedschaft ist nicht nötig.

Partizipation geht nicht ohne das, was man gemeinhin „Integrationspolitik“ nennt. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit den Migrantenorganisationen und -Beiräten, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, eine gute Beratung, Interkulturelle Öffnung der Verwaltungen und effektive Antidiskriminierungsmaßnahmen in allen Bereichen, von der Schule bis zum Wohnungsmarkt. Einwander*innen müssen die gleiche Möglichkeit haben, sich politisch und gesellschaftlich beteiligen zu können. Aber die Integrationsbeauftragte wurde abgeschafft, Selbstorganisationen werden nur marginal eingebunden und die Anerkennung von Qualifikationen aus dem Ausland ist in Berlin teuer und langsam.

Das Land Berlin hatte im Dezember 2010 als erstes deutsches Bundesland das Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet, um die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Wichtiges Ziel war die interkulturelle Öffnung der Institutionen: Zum einen bedeutet sie, dass der Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung erhöht werden soll, zum anderen soll die Berliner Verwaltung sich stärker auf die vielfältig zusammengesetzte Bevölkerung einstellen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen fördern. Ziel des Gesetzes war und ist, die interkulturelle Öffnung auf allen Ebenen voranzubringen.

»Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.«

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