Im Koalitionsvertrag hat sich Rot-Rot-Grün der besonderen Aufmerksamkeit und Fürsorge gegenüber unserer nachwachsenden Generation verpflichtet. Damit dieses Vorhaben noch vor dem Sommer gelingen kann, soll bis Ende Mai das Jugendfördergesetz im Parlament verabschiedet werden.
Wie eine Anfrage (KA-466/VIII) unseres Bezirksverordneten Nickel von Neumann ergab, wird es mit dem Beschluss des Jugendfördergesetz auch für Marzahn-Hellersdorf acht neue Produkte geben, sowie 2,5 Vollzeitaquivalente (VZÄ) werden als zusätzliche Stellen bereit gestellt:
Frage 1: Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Rahmen des noch zu beschließenden Jugendfördergesetzes, acht neue Produkte schon seit dem Januar 2019 gebucht werden können?
Der Sachverhalt ist dem Bezirksamt selbstverständlich bekannt.
Frage 2: Welche der acht neuen Produkte bucht das Bezirksamt aktuell?
Aktuell werden fünf der neuen Produkte gebucht, und zwar:
- Kinder- u. Jugendarbeit in freier Trägerschaft – offen, standortgebunden (AF 1)
- Ehrenamt in der offenen, standort-gebundenen Kinder- u. Jugendarbeit (AF 1)
- Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen – auch durch freie Träger (AF 3)
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen (AF 4)
- Operative fachliche Steuerung der Kinder- und Jugendarbeit
Frage 3: Ist dem Bezirk bekannt, dass für die Umsetzung des Jugendfördergesetzes 2,5 VZÄ als zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen? Welche Planungen verfolgt das Bezirksamt hinsichtlich der Stellenbesetzung?
Dem Bezirk liegt kein Schreiben weder von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie noch von der Senatsverwaltung für Finanzen vor, wonach für die Umsetzung des Jugendfördergesetzes 2,5 VZÄ zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Frage 4: Welche vorbereitenden Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um zügig über das neue Instrument „bezirkliche Jugendförderpläne“ in den Jugendhilfeausschüssen und den BVVen zu beraten und zu beschließen?
Das Jugendamt und der Jugendhilfeausschuss haben sich im vergangenem und auch diesem Jahr intensiv mit dem Jugendfördergesetz beschäftigt. Es wurden unter anderem die Auswirkungen auf die Förderrichtlinien und Förderschwerpunkte erörtert. Hierzu gibt es eine Beschlusslage vom März 2019.
Die Diskussion hierzu wird in diesem Jahr fortgeführt, und zwar auf verschiedenen Ebenen im Land Berlin. Zu den Jugendförderplänen arbeitet gegenwärtig die zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit den Bezirken an einem landesweiten Raster und einem Zeitplan. Sobald hier Entscheidungen vorliegen, wird die Umsetzung auch in den Gremien im Bezirk besprochen und notwendige Beschlüsse getroffen werden können.
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