Baustellenumleitungen für Radfahrende in Marzahn-Hellersdorf

Mit den Antrag “Endlich geltendes Recht umsetzen – Baustellenumleitungen für Radfahrende im Bezirk schaffen” fordert Nickel von Neumann das Bezirksamt auf, bei allen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland und anderen Behinderungen von Radverkehrsinfrastruktur, sichere Umleitungen und Hinweise für Radfahrende gemäß § 39 MobG. umzusetzen (Drucksache 2318/VIII).

Wiederholt fiel auf, dass bei Bauarbeiten im Straßenraum keine Umleitungen für Radfahrende geschaffen wurden. In § 39 MobG. ist geregelt, dass während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden soll. Dem kam die Stadträtin auch nach Hinweisen in der BVV sowie dem FahrRat nicht nach. Das wollen wir ändern.

Die BVV möge beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland und anderen Behinderungen von Radverkehrsinfrastruktur, wie zum Beispiel Baumschnittarbeiten oder Sperrung von Bahnübergängen und anderen im Antrag nicht abschließend aufgeführten Einschränkungen, sichere Umleitungen und Hinweise für Radfahrende gemäß § 39 MobG. umzusetzen.

Begründung:

Wiederholt fiel auf, dass bei Bauarbeiten im Straßenraum keine Umleitungen für Radfahrende geschaffen wurden. In der BVV und dem FahrRat stellte die zuständige Bezirksstadträtin eine Lösung in Aussicht.

Nach wie vor existiert u.a. in der Oberfeldstraße kein Hinweis auf die Sperrung des S-Bahn Überganges und auch kein Hinweis auf Umfahrungsmöglichkeiten. In § 39 MobG. ist geregelt, dass während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden soll.
 
Dem kam die Stadträtin auch nach Hinweisen in der BVV sowie dem FahrRat nicht nach. Bewusst oder Unbewusst wurde geltendes Recht nicht umgesetzt.

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