Dienst-iPhone: internetfähige Mobiltelefone für den Dienstbedarf des Bezirksamtes

Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes (RSD) erhalten internetfähige Mobiltelefone für den Dienstbedarf. Die Mittel dazu stehen zur Verfügung, die Geräte sind jedoch noch nicht angekommen. Die technische Ausstattung auf der Höhe der Zeit ist ein wichtiger Baustein, um die Stellen der öffentlichen Verwaltung attraktiver zu gestalten. Auch in anderen Bereichen setzt das Bezirksamt auf die mobile Arbeitsfähigkeit.

Darüber informiert das Bezirksamt in der schriftlichen Beantwortung einer Frage von Nickel von Neumamm in der Augustsitzung der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache 2104/VIII).

Frage 1. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes in Marzahn-Hellersdorf Dienst –iPhones zur Erhöhung ihrer Job- Attraktivität bekommen, wie vom Rat der Bürgermeister beschlossen?

Im Rahmen des RdB am 27.02.20 wurde die RdB-Vorlage Nr. R-785/2020 beschlossen und für die weitere Bearbeitung SenBJF verantwortlich gemacht. Bei der RdB-Vorlage geht es um die “Vereinbarung über die Umsetzung des Projektes RSD in den Berliner Jugendämtern”. Enthalten ist u.a. die Bereitstellung infrastruktureller Ausstattung u.a. für Laptop, Handy i.H.v. 844.560 € für alle Bezirke. Die Mittel zur Erstbeschaffung sind bereitgestellt. Die Dienst-iPhones bzw. besser: internetfähige Mobiltelefone liegen noch nicht vor. Der Vorgang befindet sich noch in der Bearbeitung.

Frage 2. Ist dies auch für andere Mangelberufe wie bspw. Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplanern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Gesundheitsdienstes angedacht?

Beantwortung durch die Abt. WirtSG bzgl. Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplanern: Die Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplaner erhalten für die Ausübung ihrer Tätigkeiten ein Dienst-Smartphone. Diese dienen jedoch nicht der Erhöhung der Job-Attraktivität, vielmehr werden diese zur Ausübung ihrer Tätigkeiten verwendet. Beantwortung

durch die Abt. Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen bzgl. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsdienstes: Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit sind diverse Dienstkräfte und die Rufbereitschaft bereits mit dienstlichen Smartphones ausgestattet; dies wird weiter ausgebaut. Bei den Einstellungsgesprächen hat es von den Bewerbern bisher keine Nachfrage dazu gegeben.

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