Umbau des Marzahner Knotens - Einwände der Radinitiativen werden berücksichtigt

Umbau des Marzahner Knotens - Einwände der Radinitiativen werden berücksichtigt

Einwände der Radinitiativen werden bei dem Umbau des Marzahner Knotens berücksichtigt

In einem Gespräch mit dem Verkehrsstaatssektretär, Ingmar Streese, hat sich der Vorstand von Bündnis 90/ Die Grünen Marzahn-Hellersdorf über den Stand der Planungen zum Marzahner Knoten informiert.

Viele Einwände wurden seitens der Radinitiativen eingebracht. Der Staatssekretär versicherte uns, dass insbesondere bei den Fahrradweichen (Radstreifen in Mittellage) die Einwände Berücksichtigung finden.

Wie gefährlich eine allein auf das Auto ausgerichtete Infrastruktur sein kann, wurde uns kürzlich unweit des Marzahner Knotens vor Augen geführt. Dort, an der Landsberger Allee/ Ecke Rhinstraße, war am 18.05.2020 ein Radfahrer von einem abbiegenden LKW-Fahrer überfahren worden.

Das Ereignis führt uns schmerzhaft vor Augen, dass auch kurzfristig Maßnahmen für die Sicherheit von Radfahrenden ergriffen werden müssen. Bis zum Umbau der Marzahner Brücken sollte die Gefahrensituation dort nicht unverändert bleiben. Seit langem setzen wir uns in der BVV dafür ein, durch temporäre Maßnahmen die Sicherheit für Radfahrende zu verbessern. Bisher wurden jedoch alle Vorschläge von Senat und Bezirksamt abgelehnt. Dabei sind Möglichkeiten auch kurzfristiger Verbesserung der Gefahrensituation gegeben.

Es gelingt der Senatsverwaltung und einigen Bezirken, bei der Anlage von sogenannten Pop-Up-Radwegen im Sinne der Verkehrssicherheit zusammen zu arbeiten. Wir fordern das Bezirksamt auf, sich dem Vorbild anzuschließen und die Chance zu nutzen, sichere Pop-Up-Radwege in Marzahn-Hellersdorf zu schaffen.

Bündnis 90/ Die Grünen erachten die Pop-Up-Radwege als geeignetes Mittel, um die Sicherheit für Radfahrende generell, insbesondere jedoch auch auf Schulwegen, drastisch zu verbessern. Gerade in der aktuellen Situation sowie unter Berücksichtigung der StVO-Novelle, welche einen Mindestabstand von 1,50 m zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen vorsieht, ist es dringend geboten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Menschen auf Rädern umzusetzen.

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