Hilfe in Krisen #Corona

In Krisen nimmt auch Gewalt oft zu. Frauen, Kinder und auch Männer sind davon betroffen. Mit den oben genannten Nummern können Sie – wenn Sie von Gewalt betroffen sind – Hilfe erhalten. Wir bitten Sie: Nutzen Sie sie.

Die aktuelle Situation mit der Beschränkung auf den häuslichen Raum verschärft vor allem die Gefährdungslage für von Gewalt betroffene Frauen – in Peking stieg die häusliche Gewalt in der Krisenzeit um das Dreifache an. Familienmitglieder müssen zuhause bleiben, Kinderbetreuung kann öffentlich nicht mehr gewährleistet werden. Existenzielle Sorgen kommen zu diesem Stress oft dazu. Die potentielle Gefahr der Gewaltausübung steigt. Durch die Abnahme der sozialen Kontakte sinkt zudem die öffentliche Kontrolle für Fälle häuslicher Gewalt. Weder Beratungsstellen noch Frauenhäuser stehen uneingeschränkt zur Verfügung – und in dieser Krise verschärft sich die Lage dramatisch.

Wir fordern daher u.a.:

  • Ländern / Hilfsstrukturen (v.a. Frauenhäuser) Finanzierungszusage für dezentrale (Not-) Unterkünfte für gewaltbetroffene Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen geben
  • für erhöhtes Aufkommen hilfesuchender Frauen muss Ausbau und Finanzierung der Beratungen in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen aufgestockt und mit professionellen und telefonischen Übersetzungsdiensten gewährleistet werden
  • Beratungsstellen benötigen unbürokratische, finanzielle Zuschüsse, um Hilfeangebot bei steigenden Bedarfen abdecken zu können (z.B. techn. Softwarelösungen f. Onlineberatung).
  • personelle Aufstockung der Hotline Hilfe gegen Gewalt
  • Mittel und Unterstützung für die Anschaffung zwingend notwendiger hygienischer Maßnahmen (Desinfektionsmittel etc.), was in vielen Frauenhäuser fehlt
  • Mitarbeiter*innen (Beratungsstellen, Frauenhäuser, alle Gewaltschutzeinrichtungen – auch ehrenamtliche) als systemrelevant einstufen

Frauen mit Schwangerschaftskonflikt:

Familienplanungs- und Beratungsstellen (mit Auftrag Schwangerschaftskonfliktberatung) können aktuell nur eingeschränkt arbeiten und ihr Beratungsangebot nicht mehr gewährleisten. Die Situation spitzt sich enorm zu. Hinzu kommt, dass die Geschäftsstellen der Krankenkassen teilweise geschlossen sind, so dass Frauen, die einen Abbruch hatten und eine Berechtigung zur Kostenübernahme haben, keinen Antrag auf diese Einreichen können. Einzelne Bundesländer (Ausführung = Ländersache) haben bereits beschlossen, dass Schwangerschaftskonfliktberatung nun auch telefonisch oder online stattfinden kann.

Wirt fordern daher u.a.:

  • Breite Öffentlichkeitsarbeit für Änderung des Beratungsangebots in diversen Sprachen + Medien (BMG / BzGA)
  • Sicherstellen, dass schwangere Frauen, die nach Beratungsregelung, medizinischer oder kriminologischer Indikation einen Schwangerschaftsabbruch wünschen oder benötigen, weiterhin Zugang dazu haben (in Kliniken und/oder niedergelassenen Praxen)
  • Auch Beantragung der Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen bei der GKV muss nun online möglich sein
  • Zulassung des Home-use für den medikamentösen Abbruch mit telemedizinischer Begleitung bis zum Ende 9. Schwangerschaftswoche, entsprechend den Richtlinien der WHO

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