Mündliche Anfrage zum Baggersee

Mündliche Anfrage zu den Bauarbeiten am Biesdorfer Baggersee

Sehr plötzlich wurden am Biesdorfer Baggersee Maßnahmen unternommen, über die das Bezirksparlament vorab nicht informiert wurde. Entgegen anderslautender Beschlüsse.

Unser Verordneter Nickel von Neumann hat zu den Bauarbeiten eine mündliche Anfrage gestellt.

Aus der Antwort geht sehr deutlich hervor, dass eine Beteiligung der Bürger*innen nie vorgesehen war.
Wir Bündnisgrüne setzen uns für eine Beteiligung ein, damit eine langfristig akzeptierte Lösung gefunden werden kann. Wir nehmen die konkreten Probleme vor Ort ernst: Lärmbelästigung, Vermüllung und Kriminalität.
Die jetzt getroffenen Maßnahmen gehen an den eigentlichen Problemen vollkommen vorbei.

Aus unserer Sicht braucht es ein gesamthaftes Konzept bei dem alle Bereiche des Sees eine Rolle spielen müssen.

Am Biesdorfer Baggersee sind Bauzäune zu sehen. Was genau plant das BA dort, was kostet die Maßnahme und wie wurden die Bürger*innen in die Planungen einbezogen?

Aufgrund einer erhöhten Beschwerdesituation zur Nutzung der Grünanlage sowie das nicht statthafte Baden um und im Biesdorfer Baggersee hat sich seit Sommer 2020 eine Arbeitsgruppe innerhalb des Bezirksamtes bestehend aus Vertretern des Straßen- und Grünflächenamtes, des Umwelt- und Naturschutzamtes und des Ordnungsamtes gebildet, um durch gezielte Maßnahmen die Fehlnutzung der Grünanlage, sowie das Baden im Gewässer zukünftig zu vermeiden.

Das SGA hat für dieses Jahr folgende Maßnahmen in der Umsetzung. Der süd-westliche Uferbereich ist mittlerweile beplant und eine Umgestaltung beauftragt. Durch Verwendung von Wasserbausteinen im Uferbereich soll der Zugang für Badewillige trotz Badeverbot erschwert werden. Im Nachgang sollen durch gezielte Nachpflanzungen die Randbepflanzung des Uferbereichs geschlossen werden. Die Sonnenliegen werden abgebaut und im Stadtgarten Biesdorf wieder eingebaut. Die Beschilderung um den Biesdorfer Baggersee wird ergänzt.

Die Maßnahmen sind mit ca. 90.000€ veranschlagt.

Eine Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, vielmehr eine Information, da insgesamt der Örtlichkeit nicht die Qualität genommen werden soll, der Naherholung zu dienen.

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