In einer kleinen Anfrage (KA-193/VII) haben wir das Bezirksamt gefragt, welche Gründe es gibt, die Regenbogenfahne nur am 22. Juni 2013 zum Christopher-Street-Day vor dem Rathaus Marzahn-Hellersdorf zu hissen? Wir halten es für wünschenswert, die Flagge eine ganze Woche zu hissen.
Da es sich bei der Regenbogenfahne um eine nicht hoheitliche Flagge handelt, ist für die Zustimmung zur Beflaggung an Dienstgebäuden nach § 5 Satz 1 der Beflaggungsverordnung die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig. Mit Schreiben vom 15.05.2013 wurde dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Zustimmung für eine Beflaggung mit der Regenbogenfahne am 22. Juni 2013 erteilt. Darüber hinaus stimmte die Senatsverwaltung nur der Beflaggung anlässlich der Respect Gaymes am 01. Juni 2013 zu.
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