Wir haben das Bezirksamt zu vollen Bürgerämtern und der Meldepflicht befragt (KA-385/VII). “Bei verspäteter Anmeldung wird ein Verwarnungsgeld unter dem Aspekt der Fahrlässigkeit erst bei einem Zeitraum der Überschreitung der Meldefrist von 3 Monaten ausgesprochen. Mit dieser Regelung haben die Berliner Bürgerämter bereits Engpässen bei der Terminvergabe entgegengewirkt.”
Unsere Fragen an das Bezirksamt und die Beantwortung:
1.) Ist es richtig, dass man sich bei Zuzug in den Bezirk innerhalb von 14 Tagen anmelden muss?
Im § 11 Abs. 1 des Meldegesetzes von Berlin (Allgemeine Meldepflicht) hat der Gesetzgeber unter anderem neben der Meldepflicht auch die Meldefrist geregelt. Danach muss der Meldepflichtige, der eine Wohnung in Berlin bezieht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei einer Meldebehörde anmelden. Die Meldefrist von zwei Wochen gilt demnach auch für Zuzüge in den Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
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