Wirtschaft / Stadtentwicklung

Die Stadtentwicklung ist in unserem Bezirk sehr kiezbezogen zu betrachten. Gemeinsam mit bezirklichen Unternehmen und dem Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis (MHWK) wollen wir den Standort Marzahn-Hellersdorf weiterentwickeln und so die Teilhabe am wirtschaftlichen Aufschwung sicherstellen. Wir wollen der weiteren Verbreitung von Discountern ein Ende setzen. Zukünftig soll es neue Einkaufsmöglichkeiten nur ergänzend zu bestehenden Angeboten geben. Neben dem größten zusammenhängenden Plattenbaugebiet hat unser Bezirk auch das größte zusammenhängende Siedlungsgebiet. Die zuständige Planungsabteilung des Bezirksamtes nennt sich „Ökologische Stadtentwicklung“. Davon sind wir weit entfernt! Wir machen seit Jahren die Erfahrung, dass ökologische Interessen immer wieder ökonomischen Anliegen geopfert werden.

Endlich Licht im Dunkel der Bezirksimmobilien

Langer Atem zahlt sich aus. Nach monatelangem Nachbohren haben wir alle Fraktionen hinter uns gebracht. Eine der absurdesten Finanzpraktiken der Berliner Verwaltung soll in unserem Bezirksamt bald ein Ende haben. Wenn der Senat mitzieht.

Bisher werden die Landesmittel für Bezirksimmobilien nach einem schwer verständlichen Verfahren ermittelt, dem uralte und völlig unbegründete Wertberechnungen zugrunde liegen. Es wird von « kalkulatorischen » Kosten gesprochen. Der tatsächliche Energie-, Wasser- usw.- Verbrauch und die tatsächlich notwendige Instandhaltung spielen eine untergeordnete Rolle. Auf dieser Grundlage ist es nur sehr schwer möglich, eine behutsame und vorausschauende Bewirtschaftung der Bezirksimmobilien durchzuführen. Dies wollen wir ändern. Nach dem unter Mithilfe von Bündnis 90/Die Grünen in Tempelhof-Schöneberg entwickelten “Eigentümer-Nutzer-Modell” könnten nicht nur tatsächlich angefallene Kosten für tatsächlich genutzte Flächen die Höhe des Budgets bestimmen, sondern nunmehr ohne finanziellen Nachteil für den Bezirk auch Rücklagen für absehbare Erneuerungen und umweltschonende Modernisierungen gebildet werden. Wird es vom Senat umgesetzt, werden umsichtige und nachhaltige Anstrengungen sich auszahlen und sich direkt in einem Budget auf realitätsnaher Basis niederschlagen.

Die Zeit der zwangsweise fiktiven Fantasierechnungen gehört dann der Vergangenheit an. So möchten wir den Haushalt und die Umwelt gleichermaßen entlasten. Deshalb gilt es nun, gemeinsam mit allen Fraktionen und den anderen Bezirken zu handeln.

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Arbeitszeitrichtlinie: Mit einem faulen Kompromiss ist den europäischen Arbeitnehmern nicht geholfen

Die Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und dem Europäischen Parlament (dem sogenannten Trilog) über einen Kompromiss zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie sind vergangene Nacht gescheitert.

“Besser Scheitern als ein fauler Kompromiss, der auf Dauer als Gesetz dann Schaden anrichtet. Der Rat hat wochenlang die Vermittlungsverhandlungen zur Arbeitszeitrichtlinie blockiert, um sie letztendlich scheitern zu lassen. Eine kleine Gruppe von Mitgliedsstaaten verweigert sich seit 5 Jahren allen Sachargumenten und will trotzig eine Schnapsidee durchsetzen. Die Bundesregierung gehört zu diesen Verhinderern, die allen Ernstes die begrenzt mögliche Ausnahme auf die 48-Stundenwoche zur Dauerlösung machen wollte. Bis zu 78 Stunden pro Woche arbeiten wäre erlaubt, wenn es nach Merkel, Scholz und Co gegangen wäre.

Das Parlament hatte sich im Dezember 2008 dafür ausgesprochen, eine Übergangs-Ausnahme, das sogenannte “opt-out” nach 3 Jahren enden zu lassen. Im Rat und im Vermittlungsverfahren blockierte eine Minderheit von Staaten (1) jeden Versuch, das opt-out zu beenden – egal ob in 3 Jahren oder in 20 Jahren.

Wir hätten uns gefreut, den Bürgern Europas zu den Wahlen eine gute Arbeitszeitrichtlinie geben zu können, die Mindeststandards in der EU setzt. Das war mit dieser deutschen Bundesregierung und den anderen Blockierern leider nicht möglich. Dann lieber vorläufig keine Einigung als ein rundum fauler Kompromiss, der keine einzige der Parlamentspositionen respektiert.

Für die Arbeitnehmer in Europa hätte ich mir gewünscht, dass der Rat zur Vernunft kommt und wir alle zu einer pragmatischen Einigung finden.”

Anmerkungen: Neben Deutschland sind die Verhinderer das Vereinigte Königreich, Malta, Estland, Slowakei, Bulgarien, Polen.

Elisabeth Schroedter, Mitglied des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament

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Mietexplosion bei Neuvermietungen begrenzen

Berlin gilt als Stadt mit niedrigen Mieten. Doch zwischen den Bezirken wir die Schere der Mietunterschiede immer weiter. In vielen Stadtteilen sind Mietsprünge von 30-50% die Regel geworden beim MieterInnenwechsel. Ein Umzug innerhalb ihres Wohngebietes wird für viele GeringverdienerInnen unmöglich, sie müssen ihren Wohnbezirk verlassen. Dies hat zur Folge, dass soziale Entmischung zusätzlich verstärkt wird.

Eine Bindung aller VermieterInnen an eine Begrenzung auf maximal 15% über der jeweiligen Vergleichsmiete könnte die weitere Mietexplosionen verhindern. MieterInnenwechsel wäre dann nicht mehr gleichbedeutend mit unerschwinglichen Wohnkosten. Den BewohnerInnen wäre es leichter möglich innerhalb ihres Bezirks umziehen, was für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von Bedeutung ist. Um die soziale Mischung zu erhalten, müssen die Mieten für alle bezahlbar sein und bleiben. Außerdem sind die günstigen Mietpreise ein wichtiger Anziehungspunkt Standortvorteil für Berlin. Doch um diesen zu halten darf das Niveau des Mietspiegels, nicht weiter rasant steigen, wie es in manchen Stadtteilen momentan der Fall ist.

Um diese Änderung des Mietrechts im BGB zu erreichen, fordern Bündnis90 / Die Grünen den Senat auf eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einzubringen. Wir brauchen Beschränkungen der Mietsteigerungen bei Neuvermietungen. Bis jetzt sind MieterInnen gegen Mieterhöhungen nur innerhalb des laufenden Vertrages abgesichert. Gesetzliche Regelungen für Neuvermietungen gibt es kaum, allein die Wuchergrenze aus dem Strafgesetzbuch und §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes dürfen nicht überstiegen werden. Diese ist jedoch schwer fassbar und bietet, gerade durch den großen Leerstand in Berlin, kaum Schutz. Deshalb muss es eine gesetzliche Regelung und eine Obergrenze für Mieterhöhungen bei Neuvermietungen geben.

Stefan Ziller, Sprecher für soziale Stadt

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