Drs. 1893/VIIch frage das Bezirksamt:
- Welche konkreten Auswirkungen haben die jüngsten Senatsbeschlüsse zur Korruptionsbekämpfung auf die Verfahrensweisen im Bezirk?
- Wie wird das Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe im Bezirk Marzahn-Hellersdorf konkret umgesetzt?
Entsprechend dem Protokoll der BVV-Sitzung vom 26.08.2010 ist von mir die o.g. Mündliche Anfrage Nr. 1893/VI zur Korruptionsbekämpfung zusätzlich schriftlich zu beantworten.
zu 1.)
Welche konkreten Auswirkungen haben die jüngsten Senatsbeschlüsse zur Korruptionsbekämpfung auf die Verfahrensweise im Bezirk?
Der Senat von Berlin hat am 23. Januar 2007 durch Beschluss Nr. 125/2007 die Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung erlassen, die am 1. März 2007 in Kraft getreten sind. Weitere Beschlüsse zur Korruptionsbekämpfung wurden bisher nicht gefasst.
Diese Richtlinien sind das Ergebnis einer Überarbeitung und Fortentwicklung der durch Senatsbeschluss Nr. 1618/98 vom 18. August 1998 verabschiedeten Richtlinien für die Einrichtung einer Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung durch die vom Senat von Berlin durch Beschluss Nr. 6177 / 95 vom 25. Juli 1995 eingesetzte, be-hördenübergreifende Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe.
- Im Bezirksamt wurde zur Umsetzung der Senatsbeschlüsse in Bezug auf Korruptionsbekämpfung eine zentrale Innenrevision eingerichtet.
- Die Innenrevision hat zur Einschätzung korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche einen behördeninternen Gefährdungsatlas erstellt, der Grundlage für routinemäßige Prüfungen bildet.
- Zum Zwecke der Herstellung von Transparenz bei Zuwendungen Privater an die Bezirksverwaltung, der Bereitstellung von Informationen für Prüfungen, Berichterstattungen, Kontrollen, haushalterische und steuerliche Feststellungen für die zuständigen Stellen des Bezirksamtes sowie zur effektiven Bekämpfung und Prävention von Korruption wurde im Bezirksamt im Jahr 2007 eine Arbeitsanweisung zur Förderung von Tätigkeiten der Bezirksverwaltung durch Zuwendungen Privater erlassen und ein zentrales Zuwendungsregister eingerichtet. Die Registerführungsstelle ist die zentrale Innenrevision, die Zuwendungseingänge nach der Arbeitsanweisung registriert.
zu 2.)
Wie wird das Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf konkret umgesetzt?
Die Auftragsvergabe im Bezirksamt erfolgt grundsätzlich nach den geltenden Vergabe-vorschriften, gesetzlichen Bestimmungen sowie der gültigen Landeshaushaltsordnung einschließlich deren Ausführungsvorschriften.
Die Anwendung des 4-Augen-Prinzips in der Auftragsvergabe ermöglicht, die Verantwortung an mehrere Personen aufzuteilen.
In den einzelnen Fachbereichen wird darauf geachtet, dass mehrere Personen im Vergabeverfahren in seinen einzelnen Stufen beteiligt sind und durch die Leitungskräfte Zeichnungsbefugnisse eingerichtet und Kontrollen durchgeführt werden.
Zur Vorbeugung von Korruption wurde in der Abteilung Bildung, Kultur und Immobilien im Bezirksamt eine zentrale Vergabestelle geschaffen, welche die Veröffentlichung, die Entgegennahme der Bewerbung der Bieter, das Verschicken der Verdingungsunterlagen und den Submissionstermin mit den gesamten Aufgaben wahrnehmen soll.
Zur Wertung der Angebote werden dann die Vergabeunterlagen an den zuständigen Fachbereich abgegeben. Mit dieser Methode wird eine Vielzahl von Vergabevorgängen im Bezirksamt bearbeitet.
Außerdem werden nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen regelmäßig Sammelbestellungen über das Landesverwaltungsamt ausgelöst, dabei wird innerhalb eines Verwaltungszweiges auftretender gleichartiger Bedarf zusammengefasst. Dies trifft auch bei auftretendem, gleichartigem Bedarf in mehreren Verwaltungszweigen zu.
Die sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen aus der Auftragsvergabe erfolgt nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der LHO, dabei kommt das Vier-Augenprinzip zur Anwendung.
Die Bezahlung der Rechnungsbeträge von Baumaßnahmen, Waren und Leistungen erfolgt in der Regel über ProFiskal, welches grundsätzlich nach dem Vier-Augenprinzip arbeitet.
Die von der zentralen Innenrevision routinemäßig durchgeführten Prüfungen werden hauptsächlich in den Arbeitsbereichen mit einer sehr hohen Gefährdung durchgeführt und betreffen Bereiche in der Auftragsvergabe. Damit wird eine zusätzliche Kontrolle der Vergabevorgänge geschaffen. Im Rahmen der Prüfung festgestellte Mängel werden in den Fachbereichen ausgewertet und Empfehlungen für die zukünftige Arbeit gegeben.
Dagmar Pohle
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Negativtrend stoppen – Straßenbäume ausreichend nachpflanzen!
Wir Bündnisgrüne setzen uns immer wieder dafür ein, dass die Baumbilanz für Marzahn-Hellersdorf endlich ausgeglichen ist. Laut der Antwort auf eine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus verringerte sich die Anzahl der Straßenbäume von 45.554 im Jahr 2022 zu 41.756 im Jahr 2023. Damit setzt sich wieder einmal der Negativtrend fort. Wir wollen dass solche Lücken zukünftig gar nicht erst entstehen.
Daher haben wir uns dem überfraktionellen Antrag angeschlossen um die Lücke zwischen gefällten und neu gepflanzten Straßenbäumen in den kommenden Jahren auszugleichen. Ziel ist es mindestens so viele Bäume zu pflanzen, wie in einem Jahr gefällt werden müssen. Bei erneutem zeitlichem Verzug von Nachpflanzungen, sollen diese prioritär an für den Bezirk gesellschaftlich wichtigen Orten stattfinden. Dazu zählen: Schulen, Parks und Spielplätze, Plätze, Denkmalbereiche und Denkmalensembles sowie Gebiete mit Erhaltungssatzung.
Weiterlesen »
Schwarz-Rot soll seine Zusagen einhalten – Hauptstadtzulage endlich auch für die Beschäftigten bei freien Trägern!
Seit unserem Antrag vom Januar zur Auszahlung der Hauptstadtzulage an die freien Träger hat sich leider einiges verändert. Mit der Rücknahme der ursprünglich erteilten Zusage zur Refinanzierung der Hauptstadtzulage für die Beschäftigten der freien Träger, verweigert sich die schwarz-rote Landesregierung jeder sozialpolitischen Verantwortung. Der Vertrauensbruch des Berliner Senats ist massiv.
Der Senat zeigt all jenen Menschen die kalte Schulter, die tagtäglich in Sozial-, Kultur- und Jugendeinrichtungen die Stadt am Laufen halten. Dieser Irrweg muss rückgängig gemacht werden.
Durch den Beschluss des Änderungsantrages in der letzten BVV hat sich der Bezirk Marzahn-Hellersdorf klar positioniert und an die Seite der Beschäftigten gestellt. Das Bezirksamt muss sich nun gegenüber dem Berliner Senat dafür vehement einsetzen, dass dieser seine Zusagen gegenüber den Beschäftigten freier Träger auch einhält und die Zahlung der Hauptstadtzulage durch eine vom Senat zu tragende Refinanzierung ermöglicht.
Weiterlesen »
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Marzahn-Hellersdorf geht voran
Unsere Pressemitteilung haben wir erstmals in Leichter Sprache verfasst:
Letzte Woche Donnerstag war das Bezirks-Parlament. Dort entscheiden Politiker über Dinge in deinem Kiez. Zum Beispiel: Wo sind Gehwege nicht barrierefrei.
Wir haben als Grüne zu einem großen Gesetz nachgefragt. Es heißt “Bundes-Teilhabe-Gesetz”.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderungen da. In dem Gesetz stehen viele Regeln. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Und sie sollen besser am Arbeits-Leben teilhaben könnnen.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist seit dem Jahr 2020 gültig. Wir wollten deshalb wissen: Wie viel wurde schon geschafft? Wie geht es Menschen mit Behinderungen heute? Bekommen sie genau die Hilfe, die sie wegen einer Behinderung brauchen? Was macht der bezirkliche Teilhabe-Beirat? weiterlesen »
Weiterlesen »