Zum Abstellen nicht betriebsbereiter Autos im Wateweg

KA-022/VIIFrage 1

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf den Gründstücken Wateweg 26 a bis 28, 12683 Berlin (Biesdorf-Süd, am Wuhlewanderweg) seit langem nicht betriebsbereite Autos abgestellt sind?

Antwort 1

Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt.

 

Frage 2

Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um diesen Zustand zu beheben?

Antwort 2

Es fanden Ortstermine zur Überprüfung der Fahrzeuge durch das Natur- und Umweltamt statt. Die Fahrzeuge stehen dort ohne Betriebsstoffe, verfügen über keine Straßenverkehrszulassung und dürfen nicht im öffentlichen Straßenland abgestellt werden.

Der Besitzer hat bisher keinen Entsorgungswillen bekundet, den Fahrzeugen ist daher keine Abfalleigenschaft zuzuschreiben. Der Aufenthaltsort des Besitzers der Fahrzeuge ist unbekannt. Es läuft gegenwärtig ein Zivilgerichtsverfahren zur Entsorgung der Fahrzeuge, der Eigentümer der Fläche (der nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist) wurde zu zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen durch Aufstellen von Wannen und Unterlegen von Folien aufgefordert.

 

Frage 3

Welche Gefährdungen bestehen für die Wuhle und das Grundwasser?

Antwort 3

Keine, da keine Betriebsstoffe austreten können.

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